Planungen verdichten sich

Neue Details zu illegalen Bischofsweihen der Piusbruderschaft

Veröffentlicht am 24.03.2026 um 11:24 Uhr – Lesedauer: 

Écône ‐ Die Piusbruderschaft hält daran fest, ohne päpstliche Erlaubnis neue Bischöfe zu weihen. Die Planungen werden immer konkreter – bis hin zu Verpflegung und Unterkunft. Doch wichtige Details sind noch unbekannt.

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Die Piusbruderschaft hat neue Details zu den geplanten illegalen Bischofsweihen genannt. Das Seminar der Gemeinschaft im Schweizer Écône hat den ersten Zeitplan für die auf den 1. Juli angesetzten Weihen veröffentlicht. Demnach beginnt die Pontifikalmesse zur Bischofsweihe um 9 Uhr in der wallisischen Gemeinde. Für 17 Uhr ist die zweite Pontifikalvesper zum Kostbaren Blut geplant, anschließend ein eucharistischer Segen. Einer der neuen Bischöfe wird am darauffolgenden Tag um 9 Uhr seine erste Pontifikalmesse feiern. Écône ist der Gründungsort der Piusbruderschaft. 1988 wurden dort die ersten illegalen Bischofsweihen durch den Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre, gespendet. Durch diesen schismatischen Akt zogen er, sein Kokonsekrator und die neugeweihten Bischöfe sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu.

Weiterhin nicht bekannt ist, wie viele Bischöfe geweiht werden sollen und um wen es sich dabei handelt. Erste Medienberichte rechnen unter Berufung auf interne Quellen mit fünf neuen Bischöfen. In Kürze soll eine Online-Anmeldung zur Teilnahme zur Verfügung gestellt werden. Anders als in vergangenen Jahren weisen die Piusbrüder darauf hin, dass es in diesem Jahr nicht möglich ist, rund um das Seminar zu zelten. Ab 14 Uhr soll es am Weihetag die Möglichkeit zum Mittagessen an verschiedenen Ständen geben.

Dialogversuch gescheitert

Der Generalobere der Piusbruderschaft, Pater Davide Pagliarani, hatte Anfang Februar angekündigt, dass die Piusbruderschaft neue Bischöfe weihen will, um ihren Fortbestand zu sichern. Nur mit Bischöfen kann sie neue Diakone und Priester weihen. Von den vier 1988 durch Lefebvre geweihten Bischöfen leben noch zwei. Beide gehen auf das Ende ihres siebten Lebensjahrzehnts zu. Die Weihe von Bischöfen ohne Erlaubnis des Papstes ist eine kanonische Straftat, die mit der Tatstrafe der Exkommunikation für die Spender und Empfänger der Weihen belegt ist.

Nach der Ankündigung der Weihen hatte der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, den Generaloberen der Piusbruderschaft empfangen, um zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Das Dialogangebot des Vatikans wurde allerdings kurz darauf durch die Piusbrüder ausgeschlagen. In seiner Begründung schrieb Pagliarani an den Präfekten: "Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden." Dieser Dissens sei durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch vertieft worden.

Der Anfang Februar angekündigte Schritt der Piusbruderschaft, im Juli neue Bischöfe zu weihen, ist auch bei konservativen Bischöfen auf deutliche Kritik gestoßen. Gegen das Vorhaben der Piusbrüder hatte sich unter anderem Kardinal Robert Sarah deutlich positioniert: "Wie viele Seelen sind durch diesen neuen Bruch in Gefahr, verloren zu gehen?", fragte er nach der Ankündigung. Der emeritierte Bischof von Hongkong, Kardinal Joseph Zen, zeigte zwar Verständnis für die inhaltlichen Anliegen der Piusbruderschaft, warnte aber vor einem Schisma. Deutlich distanzierte sich auch der Churer Weihbischof Marian Eleganti von Rechtfertigungsversuchen der Piusbruderschaft: "Es ist eine Methode, mit der sie behaupten, keine Spaltung zu beabsichtigen, um die Menschen über den objektiven schismatischen Charakter und die Auswirkungen eines solchen Aktes des Ungehorsams zu täuschen." Zuletzt warnte der emeritierte Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Luwdig Müller, die Piusbruderschaft vor den Konsequenzen einer illegalen Weihe: "Die Exkommunikation wegen dieser schweren Straftat gegen die Einheit der sichtbaren Kirche bedeutet als Todsünde auch den Ausschluss vom Gnadenleben und der Gemeinschaft mit Gott und von der Anwartschaft auf das ewige Leben." (fxn)