Pfeffer: Dissens bei Sexualmoral kein Grund für Kirchenspaltung

Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer sieht Papst Leos XIV. Ablehnung der institutionalisierten Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gelassen. Die Antwort des Papstes kommentierte Pfeffer am Freitag auf Facebook als "ehrlich und weise". Er habe lediglich das gesagt, was hinlänglich bekannt sei: "Dass der Heilige Stuhl in der Frage offizieller Segensfeiern eine andere Auffassung hat als die deutschen Bischöfe. Gleichzeitig bekräftigt er die Haltung von Papst Franziskus, dass alle Menschen in der Kirche willkommen seien und auch den Segen Gottes empfangen", so Pfeffer weiter.
Nach Pfeffers Ansicht gibt es einen Dissens in Einzelfragen zur Sexualmoral. Das bedeute aber keine Gefahr einer Kirchenspaltung und sei daher auch kein Anlass, "innerkirchlich übereinander herzufallen". Entscheidend für das Christsein und das Kirchesein sind für den Essener Generalvikar andere Fragen. Angesichts von Kriegen, dem Erstarken autoritärer Regime, des Zerfalls vieler Demokratien und der Zunahme von Hass und Gewalt gebe es für Christinnen und Christen unendlich viele Anlässe, Position zu beziehen und für Verständigung, Gerechtigkeit und Frieden einzutreten.
In manchen innerkirchlichen Lehrfragen sei derzeit keine Übereinstimmung zu finden. Das gelte es auszuhalten. "Und vielleicht ist gerade das auch eine Aufgabe: Unterschiedliche Auffassungen auszuhalten, ohne sich gegenseitig mit persönlichen Attacken anzufeinden und in verbale Kriegszustände zu geraten - und innerkirchlich vorzuleben, was unsere Welt so dringend braucht: Menschlich beieinander zu bleiben trotz so vieler Unterschiede; Konflikte auszuhalten und geduldig, friedvoll auszutragen; immer wieder Kompromisse zu suchen; einander barmherzig und versöhnlich zu begegnen - und zuzulassen, dass es unterschiedliche Wege gibt, wie Menschen leben und glauben", betonte Pfeffer.
Rom hält an Ablehnung ritualisierter Segensfeiern fest
Papst Leo XIV. hatte am Donnerstag bei der Pressekonferenz während seines Rückflugs von Äquatorialguinea nach Rom die Entscheidung mehrerer deutscher Bischöfe kritisiert, förmliche Segnungen homosexueller Paare in ihren jeweiligen Bistümern zum Regelfall zu machen. Zuletzt hatte der Münchner Kardinal Reinhard Marx eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
Ein Priester segnet während einer Segnungsfeier ein queeres Paar.
Der Papst erklärte dazu, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen bereits klargemacht, "dass wir die förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht billigen." Zugleich betonte er, dass die Kirche alle Menschen segne und dass Fragen zur Sexualität aus seiner Sicht nicht im Zentrum der kirchlichen Lehre stünden. Höhere Priorität hätten Themen wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit von Frauen und Männern sowie Religionsfreiheit.
Die Handreichung zum Segen von Paaren, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen, geht auf einen Auftrag des Synodalen Wegs zurück und wurde durch die "Gemeinsame Konferenz" beschlossen. Die Konferenz ist ein Dialoggremium zwischen Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und hat keine beschließende Kompetenz. Der Beschluss der Segenshandreichung in diesem Gremium hat daher keine bindende Wirkung für die Bischöfe.
Mehrheit der deutschen Diözesen setzen Segenshandreichung ein
In den meisten deutschen Diözesen wird die Handreichung entweder empfohlen oder ihre Verwendung zumindest geduldet. Gegenüber katholisch.de teilten im vergangenen Jahr lediglich die Diözesen Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg mit, dass die Handreichung nicht verwendet werde.
Nachdem der Vatikan im Dezember 2023 mit "Fiducia supplicans" das Verbot für Segnungen homosexueller Beziehungen lockerte, flossen auch diese Änderungen mit ein. "Fiducia supplicans" ermöglicht zwar spontane, nicht-rituelle Segnungen von Paaren, eine institutionalisierte Paarsegnung ist aber ausgeschlossen. Wörtlich heißt es in dem Dokument des Glaubensdikasteriums, man solle Segnungen "weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten, in der die Hilfe Gottes durch einen einfachen Segen gesucht wird". Ein solcher Segen dürfe "niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder sonst in irgendeiner Verbindung damit erteilt werden". (fxn)