Standpunkt

Brauchen Bischöfe eine regelmäßige Vertrauensfrage?

Veröffentlicht am 02.06.2026 um 00:01 Uhr – Von Joachim Frank – Lesedauer: 

Bonn ‐ Anders als politische Amtsträger müssen sich Bischöfe keiner Wahl stellen. Joachim Frank fragt daher, ob eine regelmäßige Vertrauensfrage als Vergewisserung des geistlichen Einvernehmens mit dem Kirchenvolk nötig wäre.

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Friedrich Merz hat's schwer. Gut ein Jahr erst ist der Bundeskanzler im Amt, und schon kursieren Gerüchte über seine vorzeitige Ablösung, womöglich eine Revolte der eigenen Partei. In immer schnelllebigeren Zeiten nehmen sich die Zustimmungskurven von Politikern aus wie Oszillogramme. Die Duldsamkeit des Publikums tendiert gegen Null. Das ist zweifellos eine Erschwernis des politischen Geschäfts. Doch generell gehört es zum Wesen von Macht in der Demokratie, dass sie nicht nur errungen, sondern fortwährend behauptet werden muss.

Um wieviel geruhsamer geht es da in der Kirche zu! In drei Wochen wird Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt. Es wird ein großes Fest geben. Kirchenbasis und Funktionäre, so ist es zu hören, sind voller Vorfreude. Und Wilmer selbst darf sich von seinem Amtsantritt am 21. Juni bis zum 9. April 2036, seinem 75. Geburtstag, sicher sein, dass keiner ihm sein Amt streitig macht.

Was gäbe der Kanzler, was gäben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder für dieses Privileg: keine Wahlperioden, kein Ringen um Rückhalt auf Parteitagen, kein Zwang zu mühsamen Koalitionen, keine ehrgeizigen Konkurrenten in der zweiten Reihe, die viel lieber sich selbst ganz oben sähen und dafür einiges – nicht immer nur Lauteres – zu tun bereit sind.

Ob es Bischöfe gibt, die dem Herrn im Frühgebet auf Knien danken, dass ihnen all das erspart bleibt? Oder die abends in der Gewissenserforschung zur Erkenntnis gelangen, dass sie selbst – Macht hin, Macht her – alledem schwerlich gewachsen wären?

Die Kirchenverfassung macht es möglich, dass Bischöfe nach dem Motto agieren, "bin ich erst mal ordiniert, lebt sich’s herrlich ungeniert". Dem Wesen des geistlichen Amtes entspricht das sicher nicht. Es gibt im Weiheritus ein Motiv, das kirchliche Amtsträger über den Tag hinaus verpflichten könnte. "Das Volk und die Verantwortlichen wurden befragt", sagt der Regens des Priesterseminars über die Weihekandidaten. "Ich bezeuge, dass sie für würdig gehalten werden." Warum gilt das eigentlich nur bis zum Weihetag? Der Ernst des Lebens im Amt fängt danach doch erst an.

Wenn Bischöfe sich schon keinen Abstimmungen stellen und keine Abwahl fürchten müssen, warum dann nicht wenigstens eine (regelmäßige) Vertrauensfrage – als Vergewisserung des geistlichen Einvernehmens mit dem "sensus fidelium" des Kirchenvolks? Wer sich als Bischof seiner Sache sicher ist, bräuchte solch ein Votum der Gläubigen nicht zu scheuen.

Von Joachim Frank

Der Autor

Joachim Frank ist "DuMont"-Chefkorrespondent und Mitglied der Chefredaktion des "Kölner Stadt-Anzeiger". Außerdem ist er Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP).

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.