Die eine, vielfältige Kirche
Direkt zu den Abschnitten:
1 - Das katholische Selbstverständnis als Kirche und die Ökumene
2 - Konzilien und Kirchen
3 - Die Kirche(n) des byzantinischen Ritus
4 - Die orientalischen Kirchen
5 - Die Patriarchate der alten Kirche
6 - Die unierten Kirchen
1 - Das katholische Selbstverständnis als Kirche und die Ökumene
In der Erklärung "Mysterium ecclesiae" von 1973, der das oben stehende Zitat entstammt, führte die Kongregation für die Glaubenslehre das Verständnis der katholischen Kirche von ihrer Einzigartigkeit aus. In ähnlicher Weise befasste sich die Erklärung "Dominus Iesus" aus dem Jahr 2000 mit dem Thema. Die Grundlage dieser Lehre wurde im Zweiten Vatikanischen Konzil gelegt. In der dogmatischen Konstitution "Lumen gentium" (LG) formulierten die Konzilsväter: Die Kirche Christi, "in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche". Der lateinische Originaltext spricht an dieser Stelle von "Subsistenz", was die Erklärung "Dominus Iesus" so erläutert: Die eine Kirche Christi besteht "trotz der Spaltungen der Christen voll nur in der katholischen Kirche weiter", zugleich sind aber auch "außerhalb ihres sichtbaren Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden", nämlich in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.
In solchen Äußerungen zeigt sich das Bemühen der katholischen Kirche um einen würdigenden Umgang mit den nichtkatholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, was auch ein zentrales Thema des Zweiten Vatikanischen Konzils darstellt. So wird es etwa in den Dekreten "Unitatis redintegratio" (UR) über den Ökumenismus und "Orientalium ecclesiarum" (OE) über die katholischen Ostkirchen behandelt. Neben großem Lob für das Erbe der Ostkirche wird dort unter anderem die Frage der sakramentalen Gemeinschaft, der sogenannten communicatio in sacris, mit den orthodoxen Christen angesprochen, welche grundsätzlich möglich ist. Die vom Konzil formulierten Grundregeln hierzu (vgl. OE 27) wurden in der Folge des Konzils auch in das Kirchenrecht - für die Westkirche wie für die katholischen Ostkirchen (s.u.) - aufgenommen.
Die katholische Lehre von der Kirche erfordert schließlich eine differenzierte Verwendung des Begriffs "Kirche" selbst. Das Dekret "Dominus Iesus" legt dar, dass die Einzigartigkeit und Einheitlichkeit der Kirche ein unabdingbarer Teil des katholischen Glaubens sei. Begründet wird dies mit der symbolischen Identifikation der Kirche mit dem Leib Christi, wie es etwa in den Briefen des Apostels Paulus beschrieben wird (vgl. 1 Kor 12, 12-31). In einer Note an die Bischofskonferenzen betonte daher die Glaubenskongregation im Jahr 2000, dass der Begriff "Kirche" im strengen Sinn nicht im Plural zu verwenden sei. In der Note heißt es: "Um Missverständnisse zu klären und theologischer Verwirrung zuvorzukommen, ist folglich die Verwendung von Formulierungen wie 'unsere beiden Kirchen' zu vermeiden, weil sie – wenn angewandt auf die katholische Kirche und das Gesamt der orthodoxen Kirchen (oder einer orthodoxen Kirche) – unterstellen, dass es einen Plural nicht nur auf der Ebene der Teilkirchen, sondern auch auf der Ebene der im Credo bekannten einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche gibt, deren tatsächliche Existenz dadurch verdunkelt wird."
Dossier Ökumene: Was verbindet? Was trennt?
Ein Haus mit vielen Wohnungen: So lässt sich - vereinfacht - die Ökumene beschreiben. Das Haus, das viele Kirchen und Gemeinschaften beherbergt, umspannt die ganze Welt. In diesem Dossier lesen sie erklärende Beiträge über die vielen christlichen Familien.2 - Konzilien und Kirchen
Eine wesentliche Trennlinie zwischen den Kirchen im Westen und Osten bildet die Frage der Anerkennung der ökumenischen Konzilien und ihrer Beschlüsse. Die katholische Kirche zählt vom ersten Konzil von Nicäa (325) bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) insgesamt 21 solcher Versammlungen. Die orthodoxen Kirchen erkennen im Allgemeinen die ersten sieben Konzilien, also bis einschließlich des Zweiten Konzils von Nicäa (787), an; nicht abschließend geklärt ist die Bedeutung des Vierten Konzils von Konstantinopel (869) für die Orthodoxie. Für das Verhältnis zur katholischen Kirche sind diese gemeinsamen Konzilien höchst bedeutsam, da durch sie die wesentlichen Glaubensgrundlagen übereinstimmend geteilt werden.
Anders ist die Situation bei den sogenannten orientalischen Kirchen. So werden jene archaischen Kirchen bezeichnet, die nur die ersten zwei oder drei Konzilien als verbindlich anerkennen. Die (Assyrische) Kirche des Ostens erkennt etwa lediglich das Erste Konzil von Nicäa und das Erste Konzil von Konstantinopel (381) an, hat somit jedoch das gleiche Glaubensbekenntnis wie die katholische Kirche - das sogenannte Nicäno-Konstantinopolitanum. Die übrigen orientalischen Kirchen erkennen auch das folgende Konzil von Ephesus (431) an. Dazu zählen etwa die Koptische Kirche, die Armenisch-Apostolische Kirche oder die Syrisch-Orthodoxe Kirche.
3 - Die Kirche(n) des byzantinischen Ritus
Weiter lassen sich die Kirchen nach ihrem jeweiligen Ritus – oder ihrer Tradition – unterscheiden. Die beiden größten Riten sind dabei der lateinische Ritus, dem die meisten Katholiken angehören, sowie der byzantinische Ritus, den die orthodoxen Kirchen pflegen. Eine Parallele haben beide Traditionen im Bereich der Liturgiesprache: Der lateinische Ritus kennt neben der eigentlichen Liturgiesprache Latein die Möglichkeit, den Gottesdienst in der jeweiligen Landessprache zu feiern. Die klassische Liturgiesprache des byzantinischen Ritus ist Altgriechisch, wobei etliche Kirchen eigene, teilweise der Landessprache entsprechende Liturgiesprachen verwenden.
Die Kirchen des byzantinischen Ritus stehen in einer Kirchengemeinschaft miteinander und verstehen sich somit eigentlich als "eine Kirche". Strukturell handelt es sich dabei jedoch um 16 weitgehend selbstständige und voneinander unabhängige Kirchen. Das Ehrenoberhaupt der Orthodoxie ist der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, derzeit Bartholomaios I. Sein Patriarchat bildet ebenso eine eigenständige Kirche wie die drei Alten Patriarchate von Antiochia, Alexandria und Jerusalem. Hinzu kommen die sogenannten fünf Modernen Patriarchate sowie fünf autokephale Kirchen. Der Begriff "autokephal" bezeichnet die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit einer Kirche, die nicht einem Patriarchen untersteht, sondern von einem Erzbischof geleitet wird. Hinzu kommen zwei sogenannte autonome Kirchen mit deutlich eingeschränkter Selbstständigkeit.
Neben diesen 16 allgemein anerkannten Kirchen gibt es eine Reihe von Kirchen mit unklarem Status. Die Begründung dafür liegt im orthodoxen Kirchenverständnis, wonach es in jeder Region nur jeweils eine orthodoxe Kirche geben kann, der dann alle dort lebenden Gläubigen angehören. In manchen Regionen kann es daher Kirchen geben, die nicht von der gesamten Orthodoxie – insbesondere nicht vom Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel – anerkannt wurden. So versteht sich beispielsweise die Orthodoxe Kirche in Amerika als autokephale Kirche und wird als solche auch von der russisch-orthodoxen Kirche, aus der sie hervorgegangenen ist anerkannt. Das Ökumenische Patriarchat erkennt den Status der amerikanischen Kirche jedoch nicht an. Denn das würde in logischer Konsequenz bedeuten, alle ihre meist griechischstämmigen Mitglieder in (Nord-) Amerika müssten sich entsprechend der orthodoxen Tradition der Kirche mit russischer Tradition anschließen.
4 - Die orientalischen Kirchen
Ein ähnliches Verständnis der Gemeinsamkeit wie unter den byzantinischen Kirchen findet sich unter den orientalischen Kirchen. Sie folgen jedoch jeweils ihren eigenen Riten, die sich zum Teil deutlich von den im Westen vorherrschenden Liturgieformen unterscheiden. Die orientalischen Kirchen teilen sich in insgesamt vier Traditionen auf: Der antiochenische oder westsyrische Ritus, der alexandrinische oder koptisch-äthiopische Ritus, der armenische Ritus und der ostsyrische oder chaldäische Ritus. Westsyrischer und ostsyrischer Ritus haben gemein, dass zu den im arabischen Raum angestammten Patriarchatskirchen Ableger in Indien existieren. So folgt die Malankarisch-Orthodoxe Kirche der Tradition der Syrisch-Orthodoxen Kirche (westsyrisch), während die Malabarische Kirche der Tradition der (Assyrischen) Kirche des Ostens (ostsyrisch) angehört.
Außergewöhnlich sind auch die Liturgiesprachen der orientalischen Kirchen. Dabei handelt es sich um teilweise nur noch im kirchlichen Bereich anzutreffende sehr alte Sprachen. So wurde etwa das heute noch gebräuchliche Koptisch bereits im antiken Ägypten gesprochen. Auch die äthiopische Sprache Ge’ez ist schon seit der Antike belegt, bis heute dennoch nicht vollständig erforscht.
5 - Die Patriarchate der alten Kirche
Zentrale Bedeutung im Selbstverständnis der orthodoxen und orientalischen Kirchen kommt den Patriarchaten der Alten Kirche zu: Neben Rom sind dies die Metropolen des antiken römischen Reichs Konstantinopel (heute Istanbul, Türkei), Antiochia (heute Antakya, Türkei), Alexandria (heute Ägypten) und Jerusalem. Seit dem Konzil von Chalcedon (451) bildeten diese fünf Bischofssitze die sogenannte Pentarchie. Die jeweiligen Patriarchen hatten eine herausragende Stellung in der gesamten Kirche. Nach der Trennung von Ost- und Westkirche und mit der allmählichen Ausdifferenzierung der Kirche entwickelten sich teilweise konkurrierende Ansprüche auf die Patriarchensitze. So gibt es heute fünf Bischöfe, die den Titel des Patriarchen von Antiochien führen. Auch die Patriarchate von Alexandria und Jerusalem werden von mehreren Kirchen beansprucht.
Ohne Konterpart steht der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel als Ehrenoberhaupt an der Spitze der orthodoxen Kirche. Seit der Antike führten zudem die katholischen Päpste als Bischöfe von Rom zugleich den Titel eines Patriarchen des Abendlandes, um die Gleichrangigkeit mit den orthodoxen und orientalischen Kirchenoberhäuptern im Osten zum Ausdruck zu bringen. Papst Benedikt XVI. legte diesen Titel jedoch nach seinem Amtsantritt ab, was allgemein als historische ökumenische Geste gewertet wurde.
In der orthodoxen Kirche des byzantinischen Ritus kamen im Laufe der Zeit zu den fünf Alten Patriarchaten fünf Moderne Patriarchate hinzu. Dazu gehört auch das Moskauer Patriarchat der russisch-orthodoxen Kirche, die heute die mit großem Abstand mitgliederstärkste orthodoxe Kirche.
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6 - Die unierten Kirchen
Die teilweise konkurrierende Besetzung von Patriarchaten hängt mit einer besonderen Entwicklung innerhalb der katholischen Kirche zusammen: Seit der Trennung von der Ostkirche im Hochmittelalter haben sich zu fast allen orientalischen und orthodoxen Kirchen katholische Pendants entwickelt. Diese sogenannten unierten Ostkirchen - seit Januar 2015 gibt es 22 davon - folgen dabei dem tradierten byzantinischen oder orientalischen Ritus der Mutterkirche und haben auch ansonsten weitgehende Freiheit in inneren Angelegenheiten. Erst seit 1991 ist als Gegenstück zum Kodex des kanonischen Rechts (CIC) für die lateinische Kirche ein einheitliches Kirchenrecht für die katholischen Ostkirchen in Kraft, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Seit 1917 gibt es zudem eine eigene Kongregation für die Orientalischen Kirchen, die für den Bereich der katholischen Ostkirchen und bestimmter geografischer Regionen exklusiv die Aufgaben verschiedener anderer Kurienbehörden übernimmt.
Die katholischen Ostkirchen entstanden im Verlauf der Zeit seit der Trennung von Ost- und Westkirche im elften Jahrhundert. In den meisten Fällen handelte es sich um Teile der jeweiligen orthodoxen oder orientalischen Kirche, die sich von ihrer Gemeinschaft trennten, um Anschluss bei der Kirche von Rom zu suchen. Eine Ausnahme stellt die Maronitische Kirche dar: Als einzige der unierten Ostkirchen steht sie nicht einer getrennten Kirche gegenüber, sondern ist komplett mit der katholische Kirche vereint. Teilweise gehören den unierten Kirchen mehr Gläubige an als den orthodoxen oder orientalischen Mutterkirchen. Das gilt etwa für die Malabarisch-Katholische Kirche. Unter Beibehaltung ihrer je eigenen Traditionen und Riten ist das wichtigste äußere Zeichen der Verbundenheit mit Rom die Anerkennung des päpstlichen Jurisdiktionsprimats, also der umfassenden Gewalt des Papstes in der Kirche.
Das Dekret über die katholischen Ostkirchen "Orientalium ecclesiarum" des Zweiten Vatikanischen Konzils sagt über die katholischen Ostkirchen: "Unter (den Teilkirchen der katholischen Kirche) herrscht eine wunderbare Verbundenheit, so dass ihre Vielfalt in der Kirche keinesfalls der Einheit Abbruch tut, sondern im Gegenteil diese Einheit deutlich aufzeigt. Das ist nämlich das Ziel der katholischen Kirche: dass die Überlieferungen jeder einzelnen Teikirche oder eines jeden Ritus unverletzt erhalten bleiben." (OE2)
Im negativen Sinn wird die Bildung unierter Kirchen als Uniatismus bezeichnet. Damit ist ein aktives Vorgehen der katholischen Kirche gemeint, das die Vereinigung der Kirchen über die Abwerbung von Gläubigen zu erreichen versucht. Tatsächlich haben Bildung und Bestehen unierter Kirchen das Verhältnis zwischen Rom und den östlichen Mutterkirchen in vielen Fällen deutlich beschädigt. In der sogenannten Deklaration von Balamand hielten katholische und orthodoxe Kirche erst im Jahr 1993 fest, dass der Uniatismus und jede Form der Abwerbung von Gläubigen anderer Kirchen abzulehnen seien.