Was das Kirchenrecht erlaubt und was nicht

Wann dürfen Frauen predigen?

Veröffentlicht am 04.03.2016 um 00:01 Uhr – Von Agathe Lukassek – Lesedauer: 
Wann dürfen Frauen predigen?
Bild: © KNA
Vatikan

Bonn ‐ Der "Osservatore Romano" bringt die "Frauenpredigt" ins Gespräch – mit drei Gastbeiträgen und einem Bericht über die Predigten der heiligen Hildegard von Bingen. Doch was ist mit der "Frauenpredigt" eigentlich gemeint? Und vor allem: Was ist erlaubt?

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Denn die Predigt von Laien, ob Männer oder Frauen, ist in der katholischen Kirche nicht per se verboten. Sie haben, ebenso wie Kleriker, Anteil am Verkündigungsdienst. In dem seit 1983 gültigen Kirchenrecht besagt Canon 766, dass Laien zur Predigt zugelassen werden können, "wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist". Im nächsten Canon kommt allerdings der alles entscheidende Zusatz: "Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird". Damit ist die Predigt in der heiligen Messe gemeint, welche die vorgetragenen Lesungen auslegt.

Bianchi: Auch nach dem Papstverbot predigten Laien

Aber der Reihe nach: Im 13. Jahrhundert hatte Papst Gregor IX. (1227-1241) Laien das Predigen untersagt, insbesondere theologische und lehramtliche Themen sollten dem gebildeten Klerus vorbehalten sein. In seinem Gastbeitrag in der Vatikanzeitung weist nun der Theologe Enzo Bianchi auf Beispiele in der Kirchengeschichte hin, dass Frauen dennoch den Predigtdienst ausgeübt hätten – auch noch nach dem offiziellen Verbot durch Gregor IX. In einem weiteren Artikel nennt die Dominikanerin Catherine Aubin unter anderem Hildegard von Bingen, Katharina von Siena und Jeanne d’Arc als Frauengestalten, "die in unruhigen Jahrhunderten dank ihrer persönlichen Autorität dazu beitrugen, eine noch heidnische Welt und/oder eine feindselige und gespaltene Kirche zu evangelisieren".

Ein Bischof liest den "Osservatore Romano".
Bild: ©dpa

Ein Bischof liest die Vatikanzeitung "L'Osservatore Romano". In drei Gastbeiträgen in der Märzausgabe der Sonderbeilage "Frauen - Kirche - Welt" erörtern zwei Ordensfrauen und ein in Italien prominenter Klostergründer die Möglichkeit, Frauen stärker in die Verkündigung einzubinden.

Ins Gespräch kam eine mögliche Aufhebung des Verbots aber erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965): So gab Papst Paul VI. im Jahr 1973 der Deutschen Bischofskonferenz die Möglichkeit einer Predigt-Beauftragung für Laien, zunächst probehalber für acht Jahre. Insbesondere Pastoralreferenten wurden in der Folge dazu beauftragt.

Fünf Jahre nach dem Amtsantritt von Johannes Paul II. kam dann der neue Codex des kanonischen Rechts heraus. Nachdem das neue Kirchenrecht die Laienpredigt "nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz" zuließ, veröffentlichten die Deutschen Bischöfe 1988 in diesem Sinne die "Ordnung des Predigtdienstes von Laien". Auch nach den aktuellen Rahmenstatuten für die Gemeinde- und Pastoralreferenten aus dem Jahr 2011 wird die Predigt in Wort-Gottes-Feiern explizit als Teil der Aufgaben im Bereich Liturgie aufgeführt.

Im Jahr 1997 betonte der Vatikan in der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester" nochmals den entscheidenden Unterschied zwischen Homilie und Predigt und erklärte, dass sogar Priesterseminaristen die Predigt in der Messe zu Übungszecken nicht gestattet werden dürfe.

Linktipp: Vatikanzeitung thematisiert Frauenpredigt

Für die heikle Frage, ob Frauen in Messen das Predigen erlaubt werden soll, zeigen sich gleich drei Gastautoren des "Osservatore Romano" offen. Das Kirchenrecht dagegen sagt: Die Homilie ist Priestern und Diakonen vorbehalten.

Laien können aber laut der Instruktion an der Homilie beteiligt werden, indem sie etwa zu besonderen Anlässen thematische Einführungen oder persönliche Zeugnisse geben. Auch gebe es "die Möglichkeit eines 'Dialogs' in der Homilie", also zwischen Laien und Kleriker. Daneben bleiben Wortgottesdienste, Andachten und Vespern, bei denen nichtgeweihte Männer und Frauen predigen dürfen.

Laut dem Kirchenrecht ist eine Homilie an Sonn- und Feierttagen allerdings Pflicht und darf nur aus schwerwiegendem Grund ausfallen. In Zeiten des Priestermangels und Verwaltungsaufgaben für große Seelsorgeeinheiten können Situationen eintreten, in denen es einem Kleriker nicht möglich ist, eine Predigt zu halten.

Dies kann etwa aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen der Fall sein oder weil er durch zu viele verschiedene Predigten zu unterschiedlichen Anlässen überfordert ist. Für diese außerordentlichen Situationen halten manche Theologen und Praktiker die Beauftragung von homiletisch qualifizierten Laien für angebracht.

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Video: © Bistum Rottenburg/Stuttgart

Pastorale Berufe im Portrait - Gemeindereferentin Elisabeth Mack aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart.

Dies greift auch Bianchi nun im "Osservatore Romano" auf: Wer predigt, müsse entsprechend begabt, geschult und vom Bischof beauftragt sei. Da die Eucharistiefeier eine geschlossene Einheit bilde und nur einen einzigen Vorsitz kenne, solle ein Laie vor der Predigt den Segen des vorstehenden Priesters erbitten. Laien auf der Kanzel wären ein "entscheidender Schritt" zu mehr Teilhabe von Frauen, schreibt er. Und weiter: "Das Thema ist delikat, aber wir müssen es dringend angehen."

Die Vatikanzeitung publizierte in ihrer Frauen-Beilage keine Forderungen von Externen, sondern von engagierten Katholiken. Der Theologe Bianchi ist ein in Italien prominenter Klostergründer der ökumenischen Gemeinschaft von Bose. Der offizielle Name der Dominikanerinnen lautet "Predigerorden"; das predigen gehöre also zu ihrer Berufung, schreibt Sr. Madeleine Fredell. Wenn der "Osservatore" dem Thema so einen großen Raum gibt, lässt das aufhorchen – denn es könnte ein Zeichen sein. Die Beiträge bekommen in dieser Publikation jedenfalls ein ganz anderes Gewicht, als wenn sie in weltlichen Medien erschienen wären. (mit Material von KNA)

Linktipp: Wer darf, wer nicht?

"Predigt-Verbot" nach dem Auftritt eines Pfarrers bei einer Pegida-Demonstration? Katholisch.de beantwortet Fragen zu der Entscheidung von Bischof Felix Genn und erklärt, was es mit diesem "Verbot" auf sich hat.
Von Agathe Lukassek