Paragraf 219a: Linke gegen Fraktionszwang
Die Bundestagsfraktion der Linken drängt bei einer Abstimmung über das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs geregelte Werbeverbot für Abtreibungen auf eine Befreiung der Abgeordneten vom Fraktionszwang. Die SPD dürfe sich da "nicht länger herausreden", sagte Vizefraktionschefin Cornelia Möhring der Tageszeitung "neues deutschland" (Montag). Es gebe eine parlamentarische Mehrheit von Linken, Grünen, FDP und SPD im Parlament für die Änderung des Paragrafen, so Möhring weiter. Die SPD habe einen Beschluss gefasst, dass es "entweder im Frühherbst einen Gesetzesentwurf der zuständigen Ministerien gibt oder die Abstimmung im Bundestag freigegeben wird". Möhring betonte, sie rechne damit, dass dies auf die Befreiung der Abgeordneten vom Fraktionszwang hinauslaufe. Denn dass sich die Ministerien einigen, "kann ich mir kaum vorstellen".
Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um den Paragrafen zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, die Union ist dafür.
Katholische Kirche gegen Streichung des Werbeverbots
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die katholische Kirche ist gegen die Streichung des Werbeverbots. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der Kirche nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. (KNA)