Als Deutschlands Bischöfe die Nazimorde verurteilten
Hat die katholische Kirche zum Holocaust und den Kriegsverbrechen der Nazis geschwiegen? Darüber diskutieren Historiker, Theologen und Öffentlichkeit schon seit den 60er Jahren.
Die Antwort hängt nicht zuletzt davon ab, welche Erwartungen man an Papst, Bischöfe und Priester stellt. Am Mittwoch vor 75 Jahren, am 12. September 1943, veröffentlichte die katholische Deutsche Bischofskonferenz einen Hirtenbrief, der - in seiner verklausulierten Form - die schärfste gemeinsame Äußerung der Bischöfe gegen das Dritte Reich darstellte.
"Tötung ist in sich schlecht"
Im Wendejahr 1943, als deutsche Truppen in Afrika und der Sowjetunion bereits auf dem Rückzug waren, schärften die Bischöfe in ihrem Hirtenbrief über die "Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker" den Katholiken unter anderem das christliche Mordverbot (5. Gebot) ein: "Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse des Gemeinwohls verübt wurde: An schuld- und wehrlosen Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung". Auch die Obrigkeit könne und dürfe nur wirklich todeswürdige Verbrechen mit dem Tode bestrafen.
"Aufhalten konnten die Bischöfe die Dynamik von Gewalt, Kriegsverbrechen und rassenideologisch begründeter Vernichtung nicht", schreibt der Historiker Christoph Kösters von der Bonner "Kommission für Zeitgeschichte". "Doch hatten sie gegen Kranken- und Judenmord, aber auch gegen die hemmungslose Brutalisierung des Krieges bemerkenswerte Akzente gesetzt."
Dabei war das Vorgehen innerhalb der Bischofskonferenz heftig umstritten: Bei Kriegsbeginn hatten die katholischen Bischöfe zu vaterländischer Pflichterfüllung aufgerufen, sich jedoch mit nationalen und ideologischen Bekenntnissen zurückgehalten. Kirchliche Einrichtungen waren selbstverständlicher Teil der deutschen Kriegsgesellschaft, vor allem im Gesundheitswesen. Auch wurde der Krieg als Prüfung Gottes interpretiert.
Zugleich sah sich die katholische Kirche als Ziel fortgesetzter Angriffe der Nazis. Verletzungen der kirchlichen Rechte und der Religionsfreiheit beantworteten die Bischöfe zunächst vor allem mit fruchtlosen Eingaben ihres über 80-jährigen Konferenzvorsitzenden, des Breslauer Kardinals Adolf Bertram.
Es kam zu einer tiefen Führungskrise. Bei einem Teil der Bischöfe reifte die Überzeugung, dass die Kirche zu den grundlegenden Verletzungen von menschlichen Rechten nicht länger schweigen dürfe. Der Münsteraner Bischof Clemens August von Galen setzte im Sommer 1941 ein erstes öffentliches Zeichen, als er in seinen berühmten Predigten nicht nur gegen die Enteignung von Klöstern, sondern auch gegen die Willkür der Gestapo und die Ermordung von Behinderten protestierte. Auch der Berliner Bischof Konrad von Preysing und der neue Kölner Erzbischof Joseph Frings warnten 1942 vor der Verletzung göttlichen Rechts und der sich daraus ableitenden natürlichen Menschenrechte.
Das geschickte Taktieren von Galens
Für eine gemeinsame öffentliche Stellungnahme der Bischofskonferenz zu unveräußerlichen Rechten von Menschen setzte sich im März 1943 der Hildesheimer Bischof Joseph Godehard Machens ein, als katholische "Zigeunerkinder" aus Heimen seiner Diözese abgeholt wurden. Dass sich die Bischofskonferenz dann zum Hirtenbrief zu den Zehn Geboten durchringen konnte, hatte auch mit der Abwesenheit Kardinal Bertrams bei der entscheidenden Bischofsvollversammlung und dem geschickten Taktieren von Galens zu tun, schreibt die Historikerin Maria Anna Zumholz in einem gerade erschienenen Sammelband zu den katholischen Bischöfen in der NS-Zeit.
"Der bischöfliche Widerspruch gegen die eklatanten Rechtsverletzungen erfolgte nicht durch den Bruch, sondern in der Wahrung der Loyalität gegenüber dem Staat bis zu dessen Untergang 1945", bilanziert Kösters. "Allerdings legten die Bischöfe mit ihrem immer lauter werdenden Protest gegen die Gefährdungen der christlichen Fundamente des deutschen Staatswesens die innere totalitäre Wirklichkeit des NS-Regimes frei."