Überall zur Vorsicht vor Corona an Kar- und Ostertagen geraten

Ost- und Nordbistümer veröffentlichen Gottesdienst-Empfehlungen

Veröffentlicht am 07.04.2022 um 16:30 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Obwohl laut Landesverordnungen Masken- und Abstandspflicht weitgehend entfallen, raten Bistümer im Osten und Norden Deutschlands weiter zur Vorsicht. In den neuen Corona-Regelungen geht es auch um die Mund- und Kelchkommunion sowie die Beichte.

  • Teilen:

Mehrere (Erz-)Bistümer im Osten und Norden Deutschlands haben neue Corona-Regeln erlassen und den Gläubigen im Umgang mit der Pandemie weiter zur Vorsicht im Gottesdienst geraten. Obwohl in Berlin und Brandenburg laut Landesverordnung sowohl die Masken- als auch die Abstandspflicht im öffentlichen Raum weitgehend entfielen, "empfehlen wir dringend, während des Gottesdienstes weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und selbst auf angemessene Abstände zu achten", heißt es in dem aktualisierten Schutzkonzept des Erzbistums Berlin. Jeder Einzelne sei verantwortlich, "sich und andere durch freiwillige Maßnahmen zu schützen". Für die zum Erzbistum gehörenden Pfarreien in Vorpommern gilt bis 27. April laut Landesverordnung weiter eine Pflicht zum Tragen der Maske und Abstandseinhaltung.

Für die Feier der Kar- und Ostertage gelten für die Pfarreien weitere besondere Einschränkungen. So darf bei der traditionellen Fußwaschung am Gründonnerstag, bei der der Priester den Gläubigen die Füße wäscht, jedes Handtuch nur einmal verwendet werden. Vor und nach dem Ritus muss er sich laut Angaben die Hände desinfizieren. Die Kreuzverehrung am Karfreitag muss durch eine Kniebeuge oder ein anderes geeignetes Zeichen der Verehrung stattfinden. Das Küssen des Kreuzes ist untersagt. Zudem entfällt die Kelchkommunion der Gläubigen in jeglicher Form.

Magdeburg: Weihwasserbecken ab Ostern wieder gefüllt

as Bistum Magdeburg "bei Gottesdiensten in Innenräumen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung", heißt es in dem aktualisierten Schutzkonzept der Diözese. Das gelte "besonders für den Gesang" und dort, wo der Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht gewahrt werden könne. Rücksicht auf Risikogruppen sei weiterhin erforderlich. Ab Ostern könnten die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Dies war aus Hygienegründen während der Pandemie unterblieben. Außerdem entfallen laut Angaben Anmeldeverfahren und verpflichtende Abstandsregelungen im Gottesdienst.

Während der Beichte empfiehlt das Bistum das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für Beichtvater und Beichtenden, da "in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann". Kelch- und Mundkommunion werden aus Hygienegründen nicht empfohlen. Ebenso soll der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleiben.

Bischof Heinrich Timmerevers
Bild: ©Bistum Dresden-Meißen/Daniel Reiche (Archivbild)

Dresdens Bischof Heinrich Timmerevers rät dazu, "besonnen" mit Schutzmaßnahmen umzugehen.

Das Bistum Osnabrück empfiehlt bei den Gottesdiensten an den Kar- und Ostertagen ebenfalls, Abstandsregeln einzuhalten und Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wie ein Bistumssprecher am Donnerstag mitteilte. Grundsätzlich entschieden die Kirchengemeinden jedoch selbstständig über geeignete Schutzmaßnahmen, je nach den Bedingungen vor Ort. Dazu könne auch die Anwendung der 3G-Regel geeignet sein. Die aktuellen Corona-Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen sehen keine Auflagen mehr für Gottesdienste vor.

Timmerevers: "Besonnen" mit Schutzmaßnahmen umgehen

Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers rät mit Blick auf die teilweise aufgehobene Maskenpflicht in Sachsen und Thüringen zu verantwortlichem Handeln im Gottesdienst. Es gelte, "besonnen mit dieser Situation umzugehen", erklärte Timmerevers in Dresden. "Bekanntermaßen wird es vor Ort sowohl diejenigen geben, die gerne auf alle Infektionsschutzmaßnahmen verzichten würden, als auch diejenigen, die sich – wie beispielsweise Kleinkinder – nicht durch eine Maske selber schützen können oder aus unterschiedlichen Gründen nachvollziehbaren Wert auf die bisher gepflegten Schutzmaßnahmen legen."

Grundsätzlich empfiehlt das Bistum Dresden-Meißen deshalb weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Besondere Einschränkungen hinsichtlich der liturgischen Feiern an Ostern wie im vergangenen Jahr sind derzeit laut Angaben nicht geplant. Timmerevers erklärte weiter, er hoffe auf künftig wieder mehr Möglichkeiten der persönlichen Begegnung. "Ich wünsche mir, dass wir wieder – bei allen notwendigen Schutzmaßnahmen – hinaus in allen Bereichen kirchlichen Lebens vom Digitalen ins Analoge zurückkehren können. Die Menschen unserer Zeit brauchen das stärkende Wort und die stützende Hilfe."

Erfurt: Maskentragen im Gottesdienst "dringend" empfohlen

Auch das Bistum Erfurt rät nach dem weitgehenden Wegfall von Maskenpflicht und Abstandsregeln in Thüringen zu Ostern weiter zur Vorsicht im Gottesdienst. So wird das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Schutzmaske "dringend empfohlen", wie es in dem aktualisierten Schutzkonzept des Bistums heißt. Die Gemeinde müsse "weiter am Ball bleiben", denn die Pandemie sei noch nicht vorbei. "Eigenverantwortlichkeit" sei gefragt. Die Weihwasserbecken könnten ab Ostern wieder befüllt werden, hieß es weiter. Beim Austausch des Friedensgrußes wie bei der Kommunionsspende rät das Bistum dazu, Körperkontakt zu vermeiden. Die Mundkommunion solle "separat" gespendet werden. (tmg/KNA)