Erstmals seit zwei Jahren ohne größere Corona-Einschränkungen

Erleichterungen bei Ostergottesdiensten in Bistümern des Südwestens

Veröffentlicht am 07.04.2022 um 10:30 Uhr – Lesedauer: 

Stuttgart/Freiburg ‐ Masken, Mindestabstände, 2G- und 3G-Regelungen: Die baden-württembergischen Bistümer Rottenburg-Stuttgart und Freiburg sowie die Diözesen in Rheinland-Pfalz und Hessen haben neue Empfehlungen für Gottesdienste veröffentlicht.

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Die Katholiken in Baden-Württemberg können ihre Ostergottesdienste erstmals seit zwei Jahren ohne größere Corona-Einschränkungen und -Auflagen feiern. "Glücklicherweise können wir in den vergangenen Tagen sinkende Zahlen der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenz beobachten", sagte der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst am Mittwoch. Deshalb seien weitere Lockerungen möglich.

So müssen die Gottesdienstbesucher nicht mehr verpflichtende Mindestabstände zum Banknachbarn einhalten. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen, so das Bistum. Nach Möglichkeit sollten die Pfarreien für eine "Übergangszeit" versuchen, vollbelegte Gottesdienste zu vermeiden. Laut den bischöflichen Anweisungen dürfen Kirchengemeinden keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen für die Gottesdienste anwenden; es gelte, den Ausschluss von Gläubigen zu vermeiden.

Im Erzbistum Freiburg setzt auf etwas vorsichtigere Lockerungen. Hier "empfiehlt" die Bistumsleitung, weiter Masken zu tragen und die Abstände zu wahren. Die Kirchengemeinden vor Ort können sich aber entscheiden, entweder die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot aufzuheben. Die Gesundheit der Gläubigen habe wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen oberste Priorität, heißt es in den am Mittwoch aktualisierten Regelungen für die Kirchengemeinden im Erzbistum Freiburg.

Lockerungen auch in Rheinland-Pfalz

Auch die Katholiken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland können ihre Ostergottesdienste erstmals wieder ohne größere Corona-Einschränkungen feiern. So entfallen mit der Streichung der meisten staatlichen Corona-Auflagen auch die Abstandsgebote in den Gottesdiensten, wie die Bistümer Mainz, Speyer und Trier am Donnerstag auf Anfrage mitteilten. Somit sind wieder mehr Besucher pro Gottesdienst möglich. Dagegen "empfehlen" die Kirchen weiterhin, während des gesamten Gottesdienstes eine Mund-und-Nasen-Maske zu tragen. Das Bistum Speyer hält vorläufig an einer Maskenpflicht fest. Die Bistumsleitungen bitten die Kirchengemeinden auch um gutes Lüften in vollen Kirchen. Es gelte weiterhin, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer sorgfältig zu schützen. In den hessischen Bistümern Fulda und Limburg gelten ähnliche Regelungen.

Zu Ostern, dem höchsten christlichen Fest, werden viele Gläubige in den Gottesdiensten erwartet. Danach stehen die Erstkommunionfeiern an, zu denen häufig große Familien- und Freundeskreise zusammen kommen. 2020 und 2021 gab es jeweils strenge Auflagen für die religiösen Feiern. Vielfach wurden Internetübertragungen organisiert.

Zuletzt hatte das Erzbistum Hamburg seine neuen Corona-Empfehlungen veröffentlicht und sich weiterhin für Mindestabstände und das Tragen einer Maske in Gottesdiensten ausgesprochen. Auch die bayerischen und nordrhein-westfälischen Diözesen hatten nach dem weitgehenden Wegfall der staatlichen Corona-Maßnahmen neue Empfehlungen herausgegeben. (tmg/KNA)

7.4., 11:25 Uhr: Ergänzt um Mainz, Speyer und Trier. 11:50 Uhr: Ergänzt um Fulda und Limburg.