Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche zur Beisetzung in der Erde in einer Urne aufbewahrt. Vor allem in Großstätten ist die Feuerbestattung mittlerweile die bevorzugte Form der Beisetzung. Im Osten Deutschlands werden Verstorbene traditionell überwiegend eingeäschert. Das DDR-Regime förderte die Feuerbestattung als Absage an das Christentum.
Die Kirche lehnte die Feuerbestattung Jahrhunderte lang ab, da sie während der Aufklärungszeit von antichristlichen Gruppen propagiert worden war. Neben naturwissenschaftlichen, hygienischen und wirtschaftlichen Gründen spielten damals weltanschauliche Aspekte wie die Leugnung der Auferstehung eine Rolle.
Erstes Krematorium 1878 in Gotha
Erst in den 1960er-Jahren - als glaubensfeindliche Gründe in den Hintergrund getreten waren - hob die Kirche das ausdrückliche Verbot von Feuerbestattungen auf. Sie darf jedoch nicht aus Gründen gewählt worden sein, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, so heißt es im kirchlichen Rechtsbuch.
Das erste deutsche Krematorium wurde 1878 in Gotha erbaut. Heute betreiben Kommunen oder Privatfirmen rund 150 Feuerbestattungsanlagen in Deutschland. Da es in kleineren Gemeinden keine Krematorien gibt wird der Leichnam in die nächste Großstadt überführt.
Eine Verfügung ist notwendig
Eine Feuerbestattung ist rechtlich nur dann möglich, wenn neben der Sterbeurkunde entweder eine entsprechende schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt oder eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen. Die Polizei muss zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Die Trauerfeier mit Verwandten und Freunden findet in der Regel an einem anderen Termin statt als die Einäscherung. Dabei steht der Sarg im Mittelpunkt der Verabschiedung. Nach der Kremierung findet die Beisetzung der Urne mit der Asche des Verstorbenen meist im kleinen familiären Kreis statt.
Arten der Beisetzung
Heute wird die Feuerbestattung meist aus praktischen Erwägungen gewählt. So ist die Pflege eines kleinen Urnengrabes weniger zeit- und kostenintensiv. Häufig wohnen Angehörige weit weg, so dass die Frage der Grabpflege geklärt werden muss. Dabei fällt die Wahl schnell auf ein Urnengrab. ein weiterer Grund ist der Wunsch des Verstorbenen nach einer besonderen Bestattung.
Denn die Feuerbestattung sagt noch nichts über die tatsächliche Form der Beisetzung aus. So kann die Asche des Verstorbenen entweder in einer Urne auf einer ausgewiesenen Fläche des Friedhofs beigesetzt werden. Dabei haben Angehörige wie bei der Erdbestattung die Wahl zwischen einem günstigeren Reihengrab oder einem Wahlgrab. Daneben ist aber auch eine anonyme Bestattung, die Beisetzung in einem Friedwald oder einem Kolumbarium oder das Verstreuen der Asche möglich. Sei es auf einem Aschefeld, bei einer Seebestattung im Meer oder bei einer Flug- oder Luftbestattung. (mog)