Niederländische Bischöfe: Segen über einzelne Gläubige sprechen
Die niederländischen Bischöfe würdigen die vatikanische Segenserklärung "Fiducia supplicans", verzichten aber darauf, vom Segen für Paare zu sprechen. In einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung betont die Bischofskonferenz der Niederlande, dass sie niemandem den Beistand Gottes verweigern wolle. "Es ist möglich, ein Gebet über einzelne Gläubige zu sprechen, die in einer irregulären Beziehung leben", so die Bischöfe. Dabei sei es wichtig, worum man im Gebet bittet und wie man betet: "Für jemanden, der in einer irregulären oder homosexuellen Beziehung lebt, kann der Geistliche außerhalb einer Hochzeitsfeier oder eines Gebetsgottesdienstes ein einfaches Gebet sprechen."
Durch die gewählte Formulierung in der Segensformel werde deutlich, "dass es sich nicht um eine Segnung oder Bestätigung einer irregulären Beziehung handelt, und es wird auch eine Verwechslung mit der Ehe vermieden, die nach der katholischen Kirche nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann." Ohne ausdrückliche Kritik an der Erklärung des Glaubensdikasteriums zu äußern nimmt die niederländische Bischofskonferenz den Wortlaut des vatikanischen Dokuments nicht auf, dass ein Segen für "Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare" möglich sei und spricht durchgängig nur in der Einzahl von Menschen in solchen Beziehungen.
Pastorale Bedeutung von Nähe und Begleitung
Die niederländischen Bischöfe stellen außerdem fest, dass das Dikasterium in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche betont, "dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich und unauflöslich ist und dass irreguläre Beziehungen jeglicher Art von vornherein moralisch verwerflich sind". Zugleich betonen sie die pastorale Bedeutung von Nähe und Begleitung.
Im Dezember hatte das Glaubensdikasterium mit Billigung von Papst Franziskus die Erklärung "Fiducia supplicans" veröffentlicht, in der eine Segnung von homosexuellen Paaren und Paaren in "irregulären" Situationen, also beispielsweise wiederverheirateten Geschiedenen, unter engen Bedingungen für zulässig erklärt wurde. Es müsse aber sichergestellt werden, dass weder die irreguläre Situation selbst gutgeheißen werde noch eine Verwechslungsgefahr mit Eheschließungen bestehe. Das Dokument hatte weltweit für starke zustimmende und ablehnende Reaktionen sowie Debatten gesorgt. Anfang Januar sah sich das Glaubensdikasterium veranlasst, noch einmal eine Erklärung der Erklärung in Form einer Pressemitteilung zu veröffentlichen. (fxn)