Dezentralisierung vorangetrieben

Eichstätter Weltsynoden-Beauftragter: Ortskirchen sind am Zug

Veröffentlicht am 06.11.2024 um 12:07 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Nach dem Ende der Weltsynode hat es nun jede Ortskirche selbst in der Hand, "die Ära der Synodalität zu gestalten", sagt der Beauftragte für die Synode im Bistum Eichstätt. In der angedachten Evaluation von Amtsträgern sieht er eine Hilfe.

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Aus Sicht des bischöflichen Beauftragten für die Weltsynode im Bistum Eichstätt, Domvikar Thomas Stübinger, sind nach der Veröffentlichung des Abschlussdokuments jetzt die Ortskirchen am Zug. "Konkret hat die Synode größere Spielräume für lokale Entscheidungen in der Kirche gefordert und damit eine Dezentralisierung vorangetrieben", sagte er in einem auf der Internetseite der Diözese veröffentlichten Interview (Dienstag). Allein bei Fragen, die dogmatischen oder moraltheologischen Charakter haben oder die Sakramente betreffen, solle künftig weiterhin ein römisches Gütesiegel eingeholt werden. "Jede Ortskirche hat es nun selbst in der Hand, die Ära der Synodalität zu gestalten."

Im Bistum Eichstätt gebe es bereits einen "aktiven und kompetenten" Diözesanrat und andere Entscheidungsgremien. "Diese zu vernetzen wäre sicher effektiv", so Stübinger. Bei der Erarbeitung von Pastoralkonzepten hätten sich bereits viele Laien in den Pfarreien aktiv eingebracht. "Jeder Pfarrer, der sich auf diese Dynamik wirklich eingelassen hat, konnte sicher dankbar erkennen, wie bereichernd und auch entlastend dieses Zusammenwirken ist", erklärte der Weltsynoden-Beauftragte. "Wenn die Gläubigen merken, dass sie mit ihren Anliegen wertgeschätzt sind und auch mitgestalten können, sind auch wieder mehr bereit, sich in den Gremien einzubringen."

Pfarrer durch Evaluation "kein Einzelkämpfer" mehr

In der im Abschlussdokument der Weltsynode eingeforderten Evaluation von Amtsträgern sieht der Domvikar "eine Hilfe und keine Anfrage". Autorität dürfe nicht nur etwas Äußerliches bleiben, sondern müsse durch das Handeln der Autoritätsperson eingelöst werden. Auch müsse der Pfarrer "kein Einzelkämpfer sein, auf dem die ganze Last der Verantwortung aufruht, sondern kann damit rechnen, dass die Entscheidungen von allen mitgetragen werden, weil sie gemeinsam errungen, evaluiert und angenommen wurden". Das Schlussdokument sieht die "regelmäßige Evaluierung aller Ämter und Aufgaben innerhalb der Kirche" vor. Außerdem fordert es Finanzgremien, die Beteiligung von Laien an pastoraler und finanzieller Planung sowie jährliche Berichte über den Einsatz von Finanzen, den Umsatz von Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und über die Förderung des Zugangs von Laien in kirchlichen Führungspositionen (Nr. 102).

Auf die Frage, ob es nach der Diözesansynode im Bistum Eichstätt 1952 auch eine Diözesansynode zum 75-jährigen Jubiläum im Jahr 2027 geben könne, sagte Stübinger, dass das alte Kirchenrecht von 1917 solche Synoden im Zehn-Jahre-Rhythmus vorgeschrieben habe. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) setzten sich diese Diözesansynoden nicht mehr nur aus Priestern, sondern auch aus Vertretern des gesamten Volkes Gottes vor Ort zusammen. Heute fänden diese aber "kaum mehr in einer Diözese" statt. "Das mag auch daran liegen, dass manche Bischöfe die Regeln des geltenden Rechts als zu eng ansehen." Stattdessen würden Bistümer häufiger Formen einer für die konkreten Bedürfnisse konzipierten Diözesanversammlung wählen. Auch hier bleibe der Bischof aber Gesetzgeber. "Diese 'Synoden' können aber Partizipation im Sinne echter Mitbestimmung nicht leisten. Hier bleibt abzuwarten, ob sich nun neue Strukturen entwickeln werden." (cbr)