Standpunkt

Synodalität: Einsame Entscheidungen darf es nicht mehr geben

Veröffentlicht am 08.11.2024 um 00:01 Uhr – Von Michael Böhnke – Lesedauer: 

Bonn ‐ Nach der römischen Synode hat die Kirche nun ein verbindliches Verfahren für Synodalität, meint Michael Böhnke. Dies müsse nun auf allen Ebenen und von allen praktiziert werden – überdiözesan und in den Bistümern, ohne Alleingänge.

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Auf den in der römischen Synode eingeschlagenen Weg sind die vier Bischöfe Hanke, Oster, Vorderholzer und Woelki, einer gemeinsamen Presseerklärung zufolge, bereit, sich einzulassen. Aus dem Sekretariat der DBK verlautete, dass dies zu tun, Aufgabe des Synodalen Ausschusses sei. An der kommenden Sitzung des Synodalen Ausschusses wollen die vier jedoch nicht teilnehmen.

Der in der römischen Synode eingeschlagene Weg findet seine Form in der Folge von fünf aufeinander aufbauenden Schritten. Franziskus hat sie zum Abschuss der Synode benannt: "zuhören, versammeln, unterscheiden, entscheiden und bewerten". Damit wird ein verbindliches Verfahren für Synodalität angezeigt.

Der erste Schritt: Zuhören, um zu erfahren was die Menschen bewegt. Der zweite Schritt: Versammeln, um das Vernommene in seiner ganzen Breite zu würdigen, es zu sichten, darüber zu beraten und Handlungskonzepte zu entwickeln. Der dritte Schritt: Unterscheiden, um Klarheit darüber zu erlangen, welche der Handlungskonzepte ein Wachsen im Geist versprechen. Das Kriterium ist die Ausrichtung des Handels auf wahrhaft humane Lösungen hin (GS 11; 39). Der vierte Schritt: Entscheiden, ob die Resultate jetzt für das öffentliche Handeln der Kirche leitend werden sollen. Und fünftens: Bewerten, um zu überprüfen, ob der eingeschlagene Weg sach- und verfahrensgemäß beschritten worden ist und die Ergebnisse in der Praxis das erhoffte Wachstum – im Geist und untereinander – gezeitigt haben.

Diese verbindlich-synodale Schrittfolge muss auf allen Ebenen der Kirche praktiziert werden. Das kann sofort geschehen. Einsame Entscheidungen, welche nicht in die synodale Choreographie eingebettet sind, darf es ab sofort nicht mehr geben.

Die Schrittfolge muss zudem in Synodalordnungen festgeschrieben werden. Auf der Ebene der Bischofskonferenz obliegt dies dem Synodalen Ausschuss. Die vier Bischöfe sollten sich nicht nur in ihren Bistümern, sondern auch überdiözesan auf diesen von der römischen Synode eingeschlagenen Weg einlassen.

Von Michael Böhnke

Der Autor

Michael Böhnke ist Professor für systematische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Außerdem ist er Ethik-Beauftragter des Deutschen Leichtathletikverbands.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.