Dissens bei Koalitionsverhandlungen über kirchliches Arbeitsrecht

Die SPD will auch in der kommenden Regierung das kirchliche Arbeitsrecht reformieren. Im Papier der Verhandlungsgruppe "Arbeit und Soziales" ist eine Reform als Forderung der Sozialdemokraten markiert, die von den Unionsparteien nicht geteilt wird. Die internen Verhandlungsergebnisse aus den Koalitionsgesprächen wurden von der Plattform "Frag den Staat" im Laufe des Mittwochs veröffentlicht. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Wir werden das Arbeitsrecht der Kirchen reformieren und das Streikrecht für Mitarbeitende, die Sanktionsmöglichkeiten bei Tarifflucht sowie die institutionelle Verzahnung von Tarifsetzung und Tarifanwendung durchsetzen." Da die Unionsparteien diesem Punkt in den Verhandlungen nicht zugestimmt haben, entscheidet nun die Koalitions-Steuerungsgruppe darüber, ob er in den Koalitionsvertrag übernommen wird.
Schon Ampelparteien wollten Reform des kirchlichen Arbeitsrechts
Eine Reform des kirchlichen Arbeitsrecht wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode angedacht. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP einigen sich die Ampelparteien auf die Prüfung einer Reform. 2023 fand dieser Prüfprozess mit einer Reihe von internen Tagungen statt, bei denen unter anderem Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften beteiligt waren. Konsequenzen folgten aus dem Prozess nicht.
Der Spielraum der Politik im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts ist aufgrund des grundgesetzlich abgesicherten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen gering. Vor allem die Gewerkschaften fordern seit geraumer Zeit die Abschaffung von Ausnahmen für Kirchen, insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz, das auf Religionsgemeinschaften keine Anwendung findet. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht Ausnahmen vor und erlaubt eine unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften. Verteidiger des kirchlichen Arbeitsrechts führen die hohe Tarifbindung und die deutlich überdurchschnittliche Quote an Mitarbeitervertretungen als Vorteile des kirchlichen Systems an.
Arbeitsrecht spielte in Wahlprogrammen kaum eine Rolle
In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl im Februar spielte das kirchliche Arbeitsrecht größtenteils keine Rolle. Lediglich "Die Linke" hatte die Forderung nach einer Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts in ihrem Wahlprogramm. Anders als 2021 tauchte der Punkt bei SPD, Grünen und FDP nicht mehr auf.
CDU, CSU und SPD arbeiten derzeit auf Grundlage des Anfang März beschlossenen Sondierungsergebnisses einen Koalitionsvertrag aus. Dazu haben 16 Arbeitsgruppen verhandelt und am Montag intern ihre Ergebnisse vorgelegt. In den Ergebnissen sind Punkte, bei denen kein Konsens erzielt werden konnte, in eckigen Klammern mit den jeweiligen Positionen der Parteien aufgeführt. Eine endgültige Entscheidung über diese Punkte wird in der aus 19 Personen bestehenden Steuerungsgruppe beschlossen, der die vier Vorsitzenden der beteiligten Parteien und 15 weitere Unterhändler angehören. (fxn)