Reformprojekt "im rechtsfreien Raum"

Kirchenrechtler zu Synodalem Weg: Pastoral ersetzt nicht Recht

Veröffentlicht am 28.01.2026 um 14:48 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Vor der abschließenden Synodalversammlung gehen die Einschätzungen zur Bedeutung des Synodalen Wegs auseinander. Der Kirchenrechtler Thomas Neumann widerspricht allzu positiven Deutungen des Prozesses.

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Der Kirchenrechtler Thomas Neumann kritisiert, dass Beschlüsse des Synodalen Wegs bislang keine kirchenrechtliche Verbindlichkeit besitzen. In einem Beitrag für die "Zeitschrift für Kanonisches Recht" widersprach der in Münster tätige Theologe am Mittwoch der Auffassung, pastorale Prozesse könnten kirchenrechtliche Vorgaben ersetzen.

Anlass ist eine Diskussion auf der theologischen Plattform "feinschwarz.net". Dort hatten Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth und der Synodale Werner Otto über die kirchenrechtliche Relevanz der Ergebnisse des Synodalen Wegs gestritten. Neumann schreibt: "Diese Diskussion weist Anklänge an den Klassiker Pastoral vs. Kirchenrecht auf." Manche Synodale fremdelten mit der rechtlichen Gestalt der katholischen Kirche, so der Kirchenrechtler.

Selbstbindung kirchenrechtlich nicht haltbar

Neumann widerspricht der These, kirchliche Verbindlichkeit entstehe durch "Selbstbindung, Rechenschaft und eingeübte Verfahren gemeinsamen Entscheidens". Das sei aus kirchenrechtlicher Sicht nicht haltbar. Verbindlichkeit könne nur durch rechtmäßig erlassene Normen oder lehramtliche Entscheidungen entstehen, so Neumann. Beides treffe auf den Synodalen Weg nicht zu. Er bewege sich "im rechtsfreien Raum" und könne weder Gläubige verpflichten noch für sich in Anspruch nehmen, die Position der Kirche zu vertreten.

Konzepte wie freiwillige Selbstbindung von Amtsträgern oder moralische Rechenschaftspflichten reichen nach Neumann nicht aus; sie seien "unterkomplex", so der Kirchenrechtler. Bischöfe könnten ihre rechtlichen Pflichten nicht relativieren, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen; denn sie seien verpflichtet, ihre Verantwortung zu übernehmen. "Kurzum: Damit würde ein Amtsträger mit einer freiwilligen Selbstbindung erklären, seine Pflicht nicht erfüllen zu wollen, obwohl ihm durch sein Amt diese rechtliche Pflicht auferlegt ist", so Neumann wörtlich. Rechenschaft müsse rechtlich geregelt sein; entsprechende Mechanismen fehlten aber in den Texten und Strukturen des Synodalen Wegs.

Kirchenrecht als Reformbremse?

Die von Synodalen angeführten "Errungenschaften" des Prozesses stellt Neumann infrage. Fortschritte im Umgang mit sexualisierter Gewalt führt er vor allem auf die Arbeit von Betroffenen, Aufarbeitungsgremien und diözesanen Stellen zurück. Beim kirchlichen Arbeitsrecht und bei Segnungen sieht er keine tragfähigen Veränderungen, die dem Synodalen Weg zugerechnet werden könnten. Sie seien unabhängig davon entstanden. Neumann betont, dass Reformen in der Kirche nicht am Kirchenrecht scheitern müssten. Viele Veränderungen seien bereits jetzt möglich, etwa bei Beteiligung, Transparenz, Rechenschaftspflicht oder Prävention sexualisierter Gewalt. Voraussetzung sei, dass sie rechtlich klar geregelt würden.

Der Synodale Weg wurde 2019 unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals ins Leben gerufen. Deutsche Bischöfe und Laienvertreter beraten in dem Reformprozess über die Zukunft der katholischen Kirche. In der Debatte ging es vor allem um die Themen Macht, Priestertum und Sexualmoral sowie um die Rolle der Frauen in der Kirche. Vom 29. bis 31. Januar zieht nun die sechste und letzte Synodalversammlung in Stuttgart Bilanz. Im Fokus steht eine Evaluation des Reformprojekts. (KNA)