Nicht nur in Hildesheim steht eine Vakanz an

Die Personaldecke für neue Bischöfe ist dünn in Deutschland

Veröffentlicht am 30.03.2026 um 00:01 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 
Analyse

Bonn ‐ Münster hat einen neuen Bischof, Hildesheim braucht demnächst einen neuen – und Bischöfe finden ist heute gar nicht so einfach. Das liegt nicht nur am Priestermangel.

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Das mitgliederstärkste deutsche Bistum hat mit Heiner Wilmer künftig einen Bischof, der schon Erfahrung in der Leitung einer Diözese hat. Ungewöhnlich ist das nicht. Gerade bei den sehr großen deutschen Bistümern hat der Rückgriff auf Diözesanbischöfe mit erster Erfahrung in kleineren Diözesen eine gewisse Tradition. Schon Wilmers Vorgänger als Münsteraner Bischof, Felix Genn, war vor seiner Versetzung nach Münster Bischof von Essen. Der Münchener Erzbischof Reinhard Marx war zuvor in Trier, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki leitete das Erzbistum Berlin – die weitaus meisten der Kölner und Münchener Erzbischöfe der jüngeren Vergangenheit waren zuvor Bischöfe anderer Diözesen.

Lange vorbei sind die Zeiten, dass ein Bischof als quasi mit seiner Diözese verheiratet galt, mit allen Konsequenzen einer Ehe. Der Bischofsring wird zwar nach wie vor symbolisch als Ehering verstanden, das "Caeremoniale Episcoporum", das Buch der bischöflichen Riten, deutet ihn aber als Zeichen der Treue und des ehelichen Bandes mit der Kirche, nicht mit einer bestimmten Diözese. Das strenge Verbot der Versetzung eines Bischofs auf einen anderen Stuhl, das das Konzil von Nizäa vor 1700 Jahren aufgestellt hat, ist ohnehin längst Geschichte.

Früher verboten, mittlerweile ein Regelfall

Seit geraumer Zeit ist die Versetzung von Diözesanbischöfen eine reguläre Form der Besetzung von Bischofsstühlen. Die Regelungen im heute geltenden Kirchenrecht fanden sich weitgehend so schon im Vorgängergesetzbuch von 1917. Geregelt ist, dass mit der sicheren Kenntnis eines Diözesanbischofs von seiner Versetzung auf einen anderen Bischofsstuhl die Uhr zu ticken beginnt: Er hat dann innerhalb von zwei Monaten Besitz von seiner neuen Diözese zu ergreifen. Erst mit der Besitzergreifung der neuen Diözese wird die alte Diözese vakant. Die Zweimonatsfrist ist zwar im Kirchenrecht geregelt, in Absprache mit dem Heiligen Stuhl ist aber eine Abweichung möglich und auch üblich. In Bamberg, Paderborn und jetzt in Münster wurde die Frist jeweils verlängert.

Historisierende Phantasiedarstellung der Leichensynode in einem Gemälde von Jean-Paul Laurens
Bild: ©Jean-Paul Laurens/Gemeinfrei

Papst Stephan VI. ließ seinen Vorgänger Papst Formosus ausgraben und stellte ihn vor Gericht – die berühmte Leichensynode von 897 drehte sich unter anderem um die Frage einer unerlaubten Bischofsversetzung.

Schalten und walten kann der Bischof in seiner bald ehemaligen Diözese aber schon mit der sicheren Kenntnis über seine Versetzung nicht mehr: Er hat ab dann nur noch die Vollmachten, die ein Diözesanadministrator hätte, also ein Übergangsverwalter an der Spitze der Diözese. Der Grundsatz "sede vacante, nihil innovetur" ("Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.") gilt in der alten Diözese also bereits vor dem offiziellen Eintreten der Vakanz. Wenn sich wie im Münsteraner Fall die eigentlich rechtlich vorgesehene Frist von zwei auf etwa drei Monate verlängert, verlängert sich damit die Zeit der nicht vollständigen Handlungsfähigkeit der Bistumsleitung in beiden betroffenen Diözesen.

Keine Einbußen bringt die verlängerte Frist für den versetzten Bischof: Das Kirchenrecht sorgt für ihn vor und legt fest, dass er für die Übergangszeit in seiner alten Diözese trotz geringerer Vollmacht weiterhin die volle dem Amt eigene remuneratio erhält – vulgo: Das Gehalt wird dem dann faktischen Diözesanadministrator nicht gekürzt.

Nicht nur ein Problem des Priestermangels

Die Versetzung eines Diözesanbischofs auf einen anderen Stuhl ist also nichts Ungewöhnliches und für sich gesehen kein Krisenzeichen. Klar ist aber auch: Der Papst kann bei der Besetzung von Bischofsstühlen und Dreierlisten, aus denen gewählt wird, kaum aus dem Vollen schöpfen – schon rein quantitativ. Wo die Priesterzahlen so stark zurückgehen wie in Deutschland, wird die Grundgesamtheit immer kleiner, die überhaupt für mögliche Bischofsweihen zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr wurden in den deutschen Diözesen nur 25 Neupriester geweiht, erstmals also durchschnittlich weniger als einer pro Diözese – damit ist nicht nur der Personalpool für künftige Bischöfe überschaubar, selbst für die immer größeren Großpfarreien wird es auf mittlere Sicht schwierig, genug geeignete Pfarrer zu finden.

Ein Bischof schreibt
Bild: ©KNA-Bild (Symbolbild)

Der Bischofsring ist wie ein Ehering – treu sein soll der Bischof aber der Kirche, nicht zwingend nur einem Bistum.

Verschärft wird der Priestermangel durch die Demografie. Die starken Weihejahrgänge der Babyboomer sorgen noch dafür, dass die seit Jahren sinkenden Weihezahlen noch nicht voll durchschlagen. Da Priester deutlich länger im aktiven Dienst bleiben als bis zum gesetzlichen Rentenalter – erst mit 75 Jahren ist ein Pfarrer gehalten, dem Bischof seinen Rücktritt anzubieten –, schlägt der demografische Wandel immerhin bei Priestern etwas später zu als in der Arbeitswelt.

Es bleibt aber nicht beim bloß numerischen Problem. Diejenigen Männer, die heute noch Priester werden wollen, tun das in aller Regel nicht aus der Motivation heraus, Leitungsfunktionen zu übernehmen. 2024 hat das Zentrum für angewandte Pastoralforschung der Universität Bochum eine Studie über Priester vorgestellt: "Wer wird Priester?" war die Fragestellung, die die Deutsche Bischofskonferenz den Bochumer Forschern mitgegeben hat. Angeschrieben wurden dafür 2.500 Männer – 847 Priester der Weihejahrgänge 2010 bis 2021 und alle, die das Priesterseminar vor ihrer Weihe verlassen haben, 153 Priester haben am Ende den Fragebogen ausgefüllt.

Seelsorger, aber nicht Chef sein wollen

Als Ort der Berufung nannten über zwei Drittel gottesdienstliche Feiern und das stille Gebet. Dieser Fokus auf die spirituellen Aspekte zieht sich auch nach der Weihe durch. Der Leiter der Studie, der Pastoraltheologe Matthias Sellmann, stellte bei der Vorstellung fest, dass sich die Mehrzahl der jüngeren Priester nicht als gestalterische Führungskräfte sehen: "Viele wollen Seelsorger sein, aber nicht Chef und schon gar nicht Manager." Die individuellen Erwartungen von Priestern stehen damit in deutlichem Kontrast zu dem, was von ihnen organisatorisch erwartet wird, wenn sie "als Führungskräfte von immer größeren und ressourcenreicheren Komplexen" eingesetzt werden.

Dem korrespondiert eine Beobachtung, die aufgrund des päpstlichen Geheimnisses, das den Prozess der Bischofsernennungen schützt, anekdotisch bleiben muss: Immer häufiger scheint es vorzukommen, dass Priester zwar als Bischöfe ausgewählt werden, sie die Ernennung oder die Wahl aber nicht annehmen. Und auch bei Bischöfen, die sich dem Amt stellen, gehört es zum guten Ton, sich bescheiden zu geben und im Demutsgestus zu versichern, dass man das Amt eigentlich nicht gewollt habe – Ambitionen auf das Bischofsamt gelten als unschicklich. Bischof Wilmer erzählt gerne die Geschichte, wie ihn das Amt ereilt hat: Eine Bitte um Rückruf des damaligen Weihbischofs Heinz-Günter Bongartz, der ihm eröffnete, dass das Domkapitel ihn zum Bischof von Hildesheim gewählt habe. Wilmer, damals Generaloberer der Herz-Jesu-Priester, erbat sich Bedenkzeit, und erst ein Anruf des Papstes persönlich überzeugte ihn davon, die Wahl anzunehmen.

Neue Welle der Emeritierungen kommt

Lösungen für das Problem gibt es kaum. Die Diözesen in Deutschland sind bereits jetzt groß – entweder an Gläubigen oder an Fläche. Eine Zusammenlegung mehrerer Diözesen, um Bischöfe einzusparen, scheint also nicht realistisch. Vor allem die Fläche spricht gegen eine Option, die in jüngerer Zeit in der Weltkirche häufiger gezogen wurde: Unter anderem in Irland, Italien, Großbritannien und Kanada wurden jeweils zwei Diözesen "in persona episcopi" zusammengelegt, also durch das formale Fortbestehen der Bistümer bei Ernennen eines gemeinsamen Bischofs. Auf absehbare Zeit braucht es wohl weiterhin 27 Diözesanbischöfe für Deutschland.

Hildesheims Bischof Heiner Wilmer (l.) und der neue Weihbischof Martin Marahrens bei dessen Weihe
Bild: ©Chris Gossmann/bph (Archivbild)

Wenn das Bistum Hildesheim vakant wird, hat es immerhin noch einen aktiven Weihbischof: Ende Februar weihte Wilmer im Hildesheimer Dom Martin Marahrens zum Bischof.

Zu den Tendenzen, die sich im Pontifikat von Leo XIV. abzeichnen, gehört die Ernennung von Bischöfen, die nicht im Land geboren wurden, in dem ihre Diözese liegt, dort aber schon länger leben. Gerade in den USA gab es in Leos erstem Amtsjahr bereits mehrere Beispiele. Auch in Deutschland ist das mittlerweile vorgekommen, wenn auch nicht bei einem Diözesanbischof. Mit dem aus Indien stammenden Pater Joshy Pottackal wurde Mitte März in Mainz erstmals in Deutschland ein Geistlicher zum Bischof geweiht, der außerhalb Europas geboren wurde. Allzu sehr wird der Kreis der möglichen deutschen Bischöfe durch Geistliche aus anderen Gegenden der Weltkirche aber nicht vergrößert: Gemäß den in Deutschland geltenden Konkordaten müssen Bischöfe grundsätzlich deutsche Staatsangehörige sein. Soll davon abgewichen werden, braucht es dazu Einigkeit von Staat und Kirche.

Die kirchliche Personaldecke wird also wohl auf Dauer dünn bleiben bei gleichbleibendem Bedarf an neuen Bischöfen. Aktuell sind zwei deutsche Diözesen vakant: Eichstätt wartet noch auf einen neuen Bischof, Münster übergibt im Juni die Vakanz an Hildesheim. Mittelfristig ist aber ein größerer Wechsel in Sicht. Zwar wurden einige Bischofsstühle in den vergangenen Jahren neu besetzt. Eine weitere Welle an Emeritierungen steht aber an. Bis 2029 werden vier der fünf ostdeutschen Diözesanbischöfe 75, beginnend mit dem Magdeburger Bischof Gerhard Feige. 2028 und 2031 erreichen die Erzbischöfe Reinhard Marx und Rainer Maria Woelki das Rücktrittsalter. Kardinälen wurde in der Vergangenheit zwar oft eine Verlängerung bis zum Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren für Papstwähler gewährt, unter Papst Leo XIV. gibt es aber Anzeichen, dass sich das ändert. Und bleibt es bei der Ernennungspraxis von München und Köln, ist dort wieder mit einer Versetzung statt mit einem neu zu weihenden Erzbischof zu rechnen. Und die Vakanz zieht wieder weiter.

Von Felix Neumann