Standpunkt

Meinungsfreiheit ist das Bollwerk der pilgernden Kirche

Veröffentlicht am 11.05.2026 um 00:01 Uhr – Von Michael Böhnke – Lesedauer: 

Bonn ‐ In der Bibel befürwortet Jesus die freie Meinungsäußerung, das Grundgesetz fordert sie sogar ein. Was das für die Kirche bedeutet, schreibt Michael Böhnke.

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Am Anfang steht die von Jesus erbetene freie Meinungsäußerung: "Für wen halten die Leute den Menschensohn?" (Mt 16,13). Und auch Pfingsten gibt es nicht ohne freimütige und vielfältige Rede (Apg 2,11). Petrus relegiert die Menschen nicht. Er wertet die Vielstimmigkeit der freimütigen Rede auf. Sie sei von Gottes Geist gewirkt (Apg 2,17). Im Apostelkonzil plädiert er mit dem Argument, dass alle den gleichen Geist empfangen haben, für interkulturelle Vielfalt (Apg 15,9). Am Anfang der Kirche stehen Vielfalt und Meinungsfreiheit. Beide werden durch Petrus gewürdigt und durch Gottes Geist legitimiert.

Mit dem 15. Cato-Brief, der am 4. Februar 1721 im London Journal erschienen ist, streiten die Autoren für Rede- und Meinungsfreiheit im Zeitalter der aufkommenden Massenmedien. Die zentrale These lautet: "Die Meinungsfreiheit ist die Grundlage aller anderen Freiheiten." In der amerikanischen Revolution von 1776 greifen die Kolonisten auf diesen Cato-Brief zurück. Aus ihm geht 1789 der erste Zusatzartikel zur US-amerikanischen Verfassung hervor. "Die Meinungsfreiheit ist das Bollwerk der Demokratie," heißt es in dem Brief.

Am 23. Mai feiern wir mit einem Ehrentag das Grundgesetz. Es hat Geburtstag. Zahlreiche Veranstaltungen thematisieren die wehrhafte Demokratie. Art. 5 (1) der Verfassung lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …".

Einen Tag später ist Pfingsten. Rede- und Meinungsfreiheit sind nicht nur Bollwerk der Demokratie, sie sind auch Bollwerk der pilgernden Kirche. Jesus und der Heilige Geist haben ermutigt, von ihnen Gebrauch zu machen. Wahrheitssuche geht nicht ohne Redefreiheit.

Anders als seine Vorgänger hat Franziskus das Recht auf freie Meinungsäußerung innerkirchlich anerkannt. "Wer bin ich, dass ich urteile?" hatte der Papst, der eine Kirche für alle wollte, es aber nicht wagte, das Recht auf Vielfalt zu kodifizieren, 2013 gesagt. Und heute?

Mit der innerkirchlich rechtsverbindlichen Anerkennung der Meinungsfreiheit könnte die Kirche einen entscheidenden Beitrag zur Wehrhaftigkeit der Demokratie leisten und ihrem Ursprung zudem treu bleiben. Der Bericht der Studiengruppe 9 weist einen guten Weg.

Von Michael Böhnke

Der Autor

Michael Böhnke ist emeritierter Professor für systematische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Außerdem ist er Ethik-Beauftragter des Deutschen Leichtathletikverbands.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.