Schüller: Deutsche Bischöfe sollten Flinte nicht ins Korn werfen

Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht trotz des gescheiterten jüngsten Vorstoßes weiterhin Chancen, eine unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland einzuführen. "So schnell sollten die deutschen Bischöfe die Flinte nicht ins Korn werfen", schreibt Schüller in einem Beitrag für die "Herder Korrespondenz" (Juni-Ausgabe). "Im Zuge einer heilsamen Dezentralisierung und eines wachsenden Verständnisses für kulturelle Eigenheiten der Ortskirchen darf es auch zu partikularkirchenrechtlich unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei der kirchlichen Gesetzgebung und rechtlichen Organstrukturen kommen."
Konkret schlägt der Münsteraner Professor vor, die beiden bereits in Deutschland bestehenden Gerichte im kirchlichen Arbeitsrecht und kirchlichen Datenschutz zu bündeln. "Sie könnten als eigenständige Fachkammern in einem neu zu bildenden Gericht fungieren, dem eine dritte Kammer mit der gerichtlichen Überprüfung verwaltungsrechtlich wirkender Entscheidungen zugeordnet werden könnte." Diese neue Gerichtsbarkeit könnte für fünf Jahre "ad experimentum", also versuchsweise, eingeführt werden und sich rechtzeitig unabhängig evaluieren lassen. "Da eine Berufungsinstanz unabdingbar ist, sitzt die Bischofskonferenz mit im Boot."
Pläne der Würzburger Synode
Bereits die Würzburger Synode (1972–1975) hatte in einer Verwaltungsgerichtsordnung Vorschläge erarbeitet, wie kirchliche Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte arbeiten könnten. Da die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen dem Diözesanbischof durch eigene diözesane Gerichte vorbehalten sind, weise die Ordnung Verfahren direkt einem Oberen Verwaltungsgericht in erster Instanz zu, das ansonsten als Berufungs- und Beschwerdegericht fungiert. "Sie vermeidet dadurch, dass vom Diözesanbischof berufene Richterinnen und Richter über diesen ihren eigenen Diözesanbischof entscheiden", so Schüller.
Dieses Obere Verwaltungsgericht sollte zunächst in einer Güteverhandlung versuchen, die beschwerte Verwaltungsentscheidung des Diözesanbischofs gütlich zwischen den Parteien zu klären, erklärt der Theologe. Gelingt dies nicht, sollte ein Urteil gefällt werden, gegen das Berufung an die Apostolischen Signatur in Rom zulässig sei.
Neuer Vorstoß nicht aussichtslos
"Diese klugen Regelungen, die leider nie in Rechtskraft traten, schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe und könnten eventuell den römischen Bedenken den Wind aus den Segeln nehmen", betont Schüller. "Zum einen bleibt der Klageweg nach Rom an die in Verwaltungsverfahren kompetente und erfahrene Zweite Sektion der Apostolischen Signatur weiterhin möglich. Zudem judizieren nicht die eigenen diözesanen Gerichte über Verwaltungsentscheidungen ihres Bischofs, sondern ein überdiözesanes Gericht als Oberes Verwaltungsgericht." Es sei nicht aussichtslos, in diese Richtung einen neuen Versuch zu wagen, so der Kirchenrechtler.
In Deutschland gibt es bereits seit Jahrzehnten Pläne für eine unabhängige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Pläne der Würzburger Synode wurden dem Vatikan 1975 als Votum übermittelt; eine offizielle Reaktion darauf erfolgte nie. Mit dem Synodalen Weg (2019–2026) wurde das Thema wieder intensiver verfolgt. Bei der letzten Synodalversammlung im Januar 2026 in Stuttgart wurde jedoch verkündet, dass das Projekt vorerst vom Vatikan gestoppt worden sei. Kritische Fragen beträfen etwa die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen und eine weltkirchliche Vergleichbarkeit der Verfahren. Rom lege Wert auf Verfahren, die auch in anderen weltkirchlichen Kontexten realisierbar seien. (KNA)