Vatikan-Mediendirektor: "Fiducia supplicans" im Einklang mit Lehramt
Der Vatikan-Mediendirektor Andrea Tornielli sieht die Segens-Erklärung "Fiducia Supplicans" in Kontinuität mit dem päpstlichen Lehramt. In einem Leitartikel für Vatican-News (Dienstag) bezieht sich Tornielli auf eine Instruktion aus dem Pontifikat von Johannes Paul II. (1978–2005), in der 2000 bereits Segnungen ähnlich wie in "Fiducia supplicans" verstanden würden. In der vom damaligen Glaubenspräfekten Joseph Ratzinger verantworteten und vom Papst genehmigten Instruktion würde bereits die Unterscheidung von liturgischen und pastoralen Segnungen grundgelegt, die für das Verständnis des aktuellen Segens-Dokuments des Glaubensdikasterium wichtig seien.
Der als Papst-Vertrauter geltende Tornielli erklärt den Streit um die Segnung von Menschen in irregulären Partnerschaften mit einem unterschiedlichen Verständnis von liturgischen Segnungen. Ein weites Verständnis sehe jedes Gebet eines geweihten Amtsträgers als liturgisch an, ein engeres Verständnis gehe nur dann von liturgischem Handeln aus, wenn es auf einem von einer kirchlichen Autorität genehmigten Text beruhe. "Einige der Kritiker, die die jüngste Erklärung in Frage gestellt haben, sehen nur die weite Bedeutung für zulässig an und halten daher die Unterscheidung zwischen 'rituellen' und 'liturgischen' Gebeten oder Segnungen und 'pastoralen' und 'spontanen' Gebeten oder Segnungen nicht für akzeptabel", so der Mediendirektor.
Entwicklung im Einklang mit dem Lehramt der letzten Jahrzehnte
Tornielli sieht in der Instruktion der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2000, die sich mit Gebeten um Heilung befasste, ein Argument für das engere Verständnis. Darin heißt es: "Heilungsgebete gelten als liturgisch, wenn sie in den von der zuständigen Autorität der Kirche approbierten liturgischen Büchern enthalten sind; andernfalls sind sie nicht-liturgisch." Es werde also anerkannt, "dass es liturgische oder rituelle Heilungsgebete gibt, und andere, die keine sind, die aber rechtmäßig erlaubt sind". Diese Zitate belegen nach Ansicht Torniellis, dass das Segensverständnis von "Fiducia supplicans" sicher eine Entwicklung darstelle, "die jedoch im Einklang mit dem Lehramt der letzten Jahrzehnte steht".
Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Glaubensdikasterium mit Zustimmung von Papst Franziskus die Segnung homosexueller und wiederverheirateter Paare unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Segnung dürfe nur spontan und nicht im Rahmen einer Liturgie erfolgen, um eine Verwechslung mit dem Ehesakrament auszuschließen. Weltweit gab es gemischte Reaktionen und Debatten, weshalb das Glaubensdikasterium eine weitere Erklärung in Form einer Pressemitteilung veröffentlichte. Auch Papst Franziskus hat die Segnungen mehrfach verteidigt und bekannt gegeben, selbst eine Segnung vorgenommen zu haben. (fxn)