Zwei Schritte vor, drei zurück: Reformer haben Glaubwürdigkeitsproblem
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Die Bischöfliche Frauenkommission des Bistums Münster hat am Wochenende weitgehende Mitspracherechte von Frauen bei der Bestimmung eines künftigen Bischofs gefordert. Neben den 16 staatskirchenrechtlich vorgesehenen – männlichen – Domkapitularen sollen künftig 16 Laiinnen in allen Phasen des Prozesses beteiligt werden; also auch bei der Wahl, wie aus einer ersten Pressemitteilung des Diözesanrats hervorgeht und wie es Teilnehmer der Veranstaltung katholisch.de auf Nachfrage bestätigten.
Wenige Stunden nach ihrer Forderung ruderten die Frauen öffentlich zurück und ließen sich auf dem Kirchenzeitungs-Portal "Kirche und Leben" des Bistums Münster zitieren, dass ihre Forderung sich auf eine Beteiligung "im Vorfeld der Bischofswahl, nicht aber an der Wahl selber" beziehe. Anderslautende Medienberichte seien falsch.
Zwei Schritte vor, drei zurück: Dieses Vorgehen folgt einem bekannten Muster. So forderten Reformer:innen auf dem Synodalen Weg beispielsweise die Frauenweihe – gar ein Menschenrecht sahen sie darin. Als es dann zur Abstimmung über die fraglichen Passagen kam, rückte man von der Menschenrechtsüberzeugung ab und bat – um des Friedens Willen – den Papst, die nun zu einem unverbindlichen Vorschlag verzwergte Frauenweihe vielleicht noch einmal zu erwägen. Wenn er denn wolle.
Mit diesem hin und her schaden Reformer:innen sich und ihren Anliegen. Sie fordern – zu Recht! – in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung liebgewonnene und erprobte Verfahrens- und Umgangsformen. Wer aber – wenn es zum ideologischen Schwur kommt – nicht zu seinen Überzeugungen und Forderungen steht, verspielt seine Glaubwürdigkeit.
Der Autor
Benedikt Heider ist Volontär bei katholisch.de.
Hinweis
Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.