Thomas Rachel nimmt auch Stellung zu Abtreibung und AfD

Unions-Religionssprecher: Sind für Ende der Staatsleistungen, aber...

Veröffentlicht am 30.12.2024 um 11:22 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Eine Ablösung der historischen Zahlungen des Staates an die Kirchen kann laut Union debattiert werden – aber nur mit äußerster Sorgfalt. Auch andere Themen sind aus religionspolitischer Sicht sensibel.

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Der religionspolitische Sprecher der Union, Thomas Rachel, fordert einen sensiblen Umgang bei den Überlegungen zu einer Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen. "Wir in der Union nehmen das Thema sehr ernst, aber es muss mit der nötigen Sorgfalt und in einem breiten Dialog geschehen. Es geht hier um hohe Summen und darum, den Kirchen eine faire Kompensation anzubieten", sagte Rachel dem Kölner Portal "domradio.de" am Sonntag. Ein übereilter Schritt wäre seiner Meinung nach kontraproduktiv und könnte die kirchliche Arbeit empfindlich beeinträchtigen.

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um historische Zahlungen, die auf Enteignungen von Kirchengütern im 19. Jahrhundert zurückgehen. Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese Staatsleistungen jährlich etwa 600 Millionen Euro aus. Von diesen Zahlungen, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden, zu unterscheiden ist das Recht der Kirchen, von ihren Mitgliedern Beiträge (Kirchensteuern) zu erheben. Diese werden über die staatlichen Finanzämter eingetrieben, wofür die Kirchen Gebühren zahlen.

Der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär der CDU/CSU erklärt, dass die Union-Position bei dem Thema klar sei: "Wir unterstützen die Ablösung der Staatsleistungen, aber nur auf eine Weise, die für alle Beteiligten tragfähig ist." Es sei eine komplexe und zugleich sensible Angelegenheit, die nicht von heute auf morgen gelöst werden könne. "Uns ist wichtig, dieses Thema gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern und den Kirchen anzugehen", so Rachel.

Keine Streichung des Paragrafen 218

Im Interview unterstrich der religionspolitische Sprecher auch die Unions-Position zum Paragraf 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche regelt. Dieser stelle einen gesellschaftlich und rechtlich ausgewogenen Kompromiss dar. "Er ermöglicht Frauen nach einer verpflichtenden Beratung, eigenverantwortlich zu entscheiden, während gleichzeitig das Schutzkonzept zugunsten des Kindes, das das Bundesverfassungsgericht aus dessen Lebensrecht abgeleitet hat, wirksam umgesetzt wird", so Rachel. Dieser Kompromiss sei das Ergebnis jahrzehntelanger gesellschaftlicher Debatten und habe sich bewährt.

Ein Streichung des Paragrafen komme nicht in Frage. "Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein zentrales Gut unserer Verfassung. Gleichzeitig müssen Frauen in schwierigen Lebenslagen unterstützt und ihnen Hilfe angeboten werden", erklärte der CDU-Politiker.

Auch einer möglichen Zusammenarbeit der Union mit der AfD erteilte er eine Absage: "Die AfD steht für eine menschenverachtende und ausgrenzende Ideologie, die mit unseren christlichen und demokratischen Grundwerten absolut unvereinbar ist. Die Kirchen haben hier eine wichtige Rolle gespielt, indem sie klar Position gegen die AfD bezogen haben." (KNA)