Leo XIV. äußerte sich zu Segensfeiern

Wie der Papst die deutschen Bischöfe bremst – ohne sie zu stoppen

Veröffentlicht am 25.04.2026 um 00:01 Uhr – Von Mario Trifunovic – Lesedauer: 

Bonn/Rom ‐ Zu Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland äußerte sich jüngst auch der Papst. Leo XIV. bleibt seiner Linie treu – und der seines Vorgängers. Wie es dennoch für die Kirche in Deutschland weitergeht.

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Hat Papst Leo XIV. die deutschen Bischöfe in der Frage der Segnung homosexueller Paare zurückgepfiffen? Der Duktus zahlreicher Zeitungsberichte und Beiträge in sozialen Medien legt das nahe. Also eine kalte Dusche für die deutschen Oberhirten, wie es einige Beobachter auslegen? Der Reihe nach: Leo XIV. sah sich am Donnerstag auf dem Rückflug seiner Afrika-Reise nach Rom mit der Frage einer deutschen Journalistin konfrontiert, wie er denn die Entscheidung des Münchner Kardinals Reinhard Marx, Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in seinem Erzbistum zu erlauben, bewerte.

Konkret geht es hier um einen Brief, den Marx kürzlich an Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum München und Freising verschickte. Darin empfahl er die im vergangenen Jahr von der Gemeinsamen Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) verabschiedete Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft – Segnungen für Paare, die sich lieben" als Grundlage pastoralen Handelns. Damit sollte das praktiziert werden, was schon seit einigen Monaten in weiteren Bistümern vorgelegt wurde: kirchliche Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche und andere kirchlich nicht ehefähige oder -willige Paare.

Unverbindliche Handreichung

Weltweit aber sorgte Marx damit für Schlagzeilen – möglicherweise auch deshalb, weil es sich hier um einen Kardinal handelt, der im Vatikan wichtige Funktionen innehat. Tatsächlich ging es jedoch in diesem Fall nicht um ein Aufzwingen, sondern um eine Empfehlung für sein Erzbistum. Denn die aus dem deutschen Reformprojekt Synodaler Weg hervorgegangene Handreichung entfaltet von sich aus keine bindende Wirkung für die Bischöfe – sie gilt als unverbindlich.

Grund dafür ist, dass die Gemeinsame Konferenz von Vertretern der DBK und des ZdK lediglich ein Dialoggremium ist und keine beschließende Kompetenz besitzt. Konkret heißt das: Jeder Bischof kann für sein Bistum entscheiden, wie er mit der Handreichung umgeht – oder ob er sie einfach ignoriert. In den meisten deutschen Bistümern wird sie entweder empfohlen oder ihre Verwendung wird zumindest geduldet. Einige deutsche Bistümer hingegen verzichteten mit Verweis auf die Weltkirche darauf, darunter Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg. Mit der Entscheidung von Kardinal Marx reiht sich München und Freising jedoch zu den dreizehn anderen Bistümern, die die Handreichung bereits empfohlen haben oder dies noch tun wollen.

Bild: ©KNA/Vatican Media/Romano Siciliani

Leo XIV. sah sich am Donnerstag auf dem Rückflug seiner Afrika-Reise nach Rom mit der Frage konfrontiert, wie er denn die Entscheidung des Münchner Kardinals bewerte.

Dies geschieht ausdrücklich unter Verweis auf das 2023 unter Papst Franziskus approbierte römische Segenspapier "Fiducia supplicans". In dem nahezu revolutionären Dokument hatte das vatikanische Glaubensdikasterium unter dem argentinischen Kurienkardinal und Glaubenspräfekten Víctor Manuel Fernández das strikte "Nein" zur Segnung homosexueller Paare deutlich aufgeweicht. Seelsorgern wurde damit ermöglicht, Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu segnen – allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Rom will keine förmlichen Segnungen

Dennoch sorgte die damalige Entscheidung aus Rom für eine gemischte Bilanz, vor allem im konservativen Flügel der katholischen Kirche. Dort empörte man sich, während liberaleren Kreisen das Papier nicht weit genug ging. Denn Fernández stellte klar, dass es sich keineswegs um feierliche oder förmliche Segnungen handeln dürfe. Konkret: Ein liturgischer Rahmen ist ausgeschlossen, um jede Verwechslung mit dem Ehesakrament zu vermeiden. Erlaubt bleiben damit eher beiläufige Segenshandlungen – in einer Pressemitteilung sprach Fernández von einer "Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden". Leos Vorgänger hatte selbst eingeräumt, solche kurze Segnungen vorgenommen zu haben.

Und doch nutzte man in Deutschland – ebenso wie in anderen europäischen Ländern – das grüne Licht aus Rom, um den Bogen etwas weiter zu spannen. Die Beschlüsse und Forderungen des Synodalen Wegs wurden schließlich in der Handreichung aufgegriffen. Mehr als zwei Drittel der deutschen Bischöfe stimmten damals – noch vor "Fiducia Supplicans" – der Forderung nach Segensfeiern zu. Dass mit der Handreichung aber nur ein begrenzter pastoraler Spielraum eröffnet wurde, wurde hierzulande vielfach kritisiert. Der Text, so der Vorwurf, verrate weiterhin die Sorge vor einer klaren Abgrenzung zum Ehesakrament.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Empfehlung des Münchner Kardinals nun für eine "Eskalation" sorgte. Schließlich ging er kaum weiter als seine Mitbrüder im Bischofsamt – etwa in Limburg oder Rottenburg-Stuttgart. Muss der Kardinal diesbezüglich nun mit einer Schelte aus dem Vatikan rechnen? Der Papst jedenfalls drohte im Flugzeug keine kirchenrechtlichen Schritte an – wenn überhaupt, wäre dies wohl schon vor Jahren geschehen. Stattdessen betonte Leo gleich zu Beginn seiner Antwort auf die Frage der Journalistin, dass für die Kirche andere Themen wichtiger seien als Fragen der Sexualmoral. Dass konservative Kreise mit einem solchen Einschub glücklich sein dürften, ist unwahrscheinlich. Gerade Fragen der Sexualmoral führen immer wieder zu scharfen Diskussionen innerhalb der Kirche. Von Streitigkeiten ganz zu schweigen.

Papst will Einheit bewahren

Doch zu den Segensfeiern in Deutschland erklärte der Papst, habe man den deutschen Bischöfen bereits mitgeteilt, dass man mit dieser formellen Form der Segnung "nicht einverstanden" sei. Ein knallharter Protest klingt vermutlich anders. Zugleich fügte er hinzu, dass alles, was über den Rahmen der von Papst Franziskus erlaubten Segnungen hinausgehe, mehr Uneinigkeit als Einheit in der Kirche schaffe. Er führte zudem weiter aus, Fragen zur Sexualität stünden aus seiner Sicht nicht im Zentrum der kirchlichen Lehre. Themen wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit von Frauen und Männern sowie Religionsfreiheit hätten aus seiner Sicht eine viel höhere Priorität.

Segensfeier für Paare, die sich lieben
Bild: ©picture alliance/dpa/Fabian Strauch

Zu den Segensfeiern in Deutschland erklärte der Papst, habe man den deutschen Bischöfen bereits mitgeteilt, dass man diesen nicht zustimme.

Der bekannt US-Jesuit, LGBTQ-Seelsorger und Franziskus-Vertraute James Martin bewertete die Antwort des Papstes als "weise, sorgfältig und durchdacht". Leo trage die Vision seines Vorgängers weiter, wonach die Kirche offen sein müsse für "alle, alle, alle" – auch für queere Menschen. Martin betonte zudem, dass aus der übergeordneten Sicht des Papstes die Einheit der Kirche gefährdet würde, wenn man über "Fiducia supplicans" hinausgehe. Dass dies nach der Veröffentlichung des Segenspapiers kurz vor Weihnachten 2023 bereits zu beobachten war, dürfte auch Leo XIV. und den Bischöfen bewusst sein.

Balanceakt von allen Beteiligten

Auch wenn sich die Deutsche Bischofskonferenz derzeit nicht zu den Anmerkungen des Papstes äußert, meldete sich der ehemalige DBK-Vorsitzende und Bischof von Limburg, Georg Bätzing, zu Wort. Er stellte klar, dass die Handreichung weiterhin Grundlage der pastoralen Praxis bleiben und nicht zurückgenommen werde. Bätzing selbst war Präsident des Synodalen Wegs, als das Papier entstand. Auch das ZdK sieht keinen Grund, die Handlungsempfehlung zurückzunehmen.

Scheinbar gelingt allen Beteiligten hier ein Balanceakt, damit der Bogen nicht überspannt wird. Der Papst sanktioniert die Bischöfe nicht und lässt sie gewähren – trotz des "Neins" zu förmlichen Segensfeiern. Er betont aber zugleich, dass es in der Kirche weitaus wichtigere Fragen gibt. Wie Johannes Paul II. wohl auf seinen Nachfolger reagiert hätte?

Von Mario Trifunovic