"Du sollst nicht begehren…": Das neunte und zehnte Gebot
Was steht an erster Stelle: das Haus oder die Ehefrau? Auf diese Fragen geben die beiden im Alten Testament überlieferten Fassungen der Zehn Gebote unterschiedliche Antworten. Die Stellung der Frau als Objekt der Begierde ist umstritten. Sowohl im Buch Exodus als auch im Buch Deuteronomium steht am Anfang des letzten Verses der Zehn Gebote: "Du sollst nicht begehren…" Damit ist weder eine reine Gedankensünde noch ein rein innerliches Verlangen gemeint. Das hier verwendete hebräische Wort חָמַד (gesprochen chamad) beschreibt einen Affekt, der zur Tat drängt. So erkennt zum Beispiel Eva im Garten Eden die Frucht am Baum der Erkenntnis als begehrenswert und greift deshalb nach ihr und isst sie (vgl. Gen 3,6). Und der Prophet Micha ruft ein Wehe aus über diejenigen, deren Begehren ihr Handeln leitet: "Sie wollen Felder haben und reißen sie an sich, sie wollen Häuser haben und bringen sie in ihren Besitz" (Mi 2,2).
Ein solches Begehren wird am Anfang des letzten Verses der im Buch Exodus überlieferten Zehn Gebote verboten: "Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren" (Ex 20,17). Damit ist nicht nur der Grundbesitz des Nächsten gemeint oder nur seine vier Wände, die er sein Zuhause nennt, sondern auch im übertragenen Sinne seine Familie, so wie in den heutigen Sprachen zum Beispiel noch königliche Dynastien als Königshäuser bezeichnet werden. Nichts von dem, was einem Hausherren gehört, darf ein Anderer begehren. Um diese Aussage zu verdeutlichen wird im restlichen Vers das Verb nochmals wiederholt und es folgt eine Definition dessen, was mit "Haus" gemeint ist: "Du sollst nicht die Frau deines Nächsten begehren, nicht seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder irgendetwas, das deinem Nächsten gehört." Hier wird die Frau, wie die Sklaven und die Nutztiere als Besitz definiert.
Im Buch Deuteronomium hingegen wird aus dem einen Gebot das nach katholischer Zählung neunte und zehnte Gebot. Die Ehefrau des Nächsten bleibt weiterhin als Objekt der Begierde verboten, aber ihr wird einem vom "Haus" abgehobene Rechtsstellung zugesprochen. Deuteronomium 5,21 beginnt mit den Worten "und [du sollst nicht] nicht die Frau deines Nächsten begehren". Der restliche Vers ist dann keine Erklärung dieses Gebotes, sondern es beginnt ein neuer Satz mit einem neuen Verb: "Und du sollst nicht das Haus deines Nächsten verlangen, nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel, nichts, was deinem Nächsten gehört." Hier wird nicht noch einmal das Verb חָמַד (gesprochen chamad) wiederholt, sondern das in der revidierten Einheitsübersetzung mit "verlangen" übersetzte Wort ist אָוָה (gesprochen: a’wa). Beide Worte können im Alten Testament synonym verwendet werden. Hier jedoch markiert der Wechsel einen Neueinsatz. Diese Leseart wird durch eine Besonderheit der Fassung der Zehn Gebote im Deuteronomium gestützt. Die einzelnen Gebote sind hier nach dem Tötungsverbot jeweils mit einem "und" voneinander abgehoben. Zudem wird der Begriff "Haus" noch vereindeutigt auf den Grundbesitz des Nächsten, indem auch sein Feld unter besonderen Schutz gestellt wird. So wird in dieser Fassung das Begehren der Ehefrau des Nächsten verboten sowie zusätzlich das Trachten nach allem, was er besitzt.
Sowohl im Buch Exodus als auch im Buch Deuteronomium werden durch die Formulierung des letzten Verses der Zehn Gebote zwei vorherige Verbote erweitert: das Verbot, eine Ehe zu brechen und das Verbot zu stehlen. Bereits im Matthäusevangelium hat Jesus in seiner Auslegung das Verbot des Begehrens eng an das Verbot, die Ehe zu brechen, geknüpft: "Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau ansieht, um sie zu begehren, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen" (Mt 5,27-28). Er verweist hier bereits auf die Keimstelle des Ehebruchs und brandmarkt das innerliche Verlangen nach Geschlechtsverkehr mit einer Frau als Gebotsübertretung. Dem neunte Gebot geht es zusätzlich noch um einen allumfassenderen Schutz der Ehe. Jede Handlung – nicht nur der Ehebruch –, die darauf abzielt, die Ehefrau eines Anderen zur eigenen Frau zu machen, wird verboten. Dieser allumfassende Schutz gilt auch für den Besitz gemäß dem zehnten Gebot. Auf keinen Fall darf die Erweiterung des eigenen Vermögens oder die Steigerung der eigenen Lebensqualität zu Lasten eines anderen geschehen, weder durch Ehebruch, noch durch Diebstahl oder auch durch neidische Gewinnsucht, die es auf das Gedeihen und den Wohlstand anderer abgesehen haben. Der gesamte Besitz des Nächsten gehört ihm allein und der Versuch etwas davon in Besitz zu nehmen, stellt einen Tabubruch dar. Die Ehefrau sowie das Eigentum stehen unter besonderem Schutz.
So enden die Zehn Gebote mit der Forderung des absoluten Respektes vor dem Nächsten. Insgesamt viermal kommt in den letzten beiden Versen des Dekalogs das hebräische Wort רֵעַ (gesprochen: re’a) vor, das den Mitmenschen und Nächsten meint. Es ist das allerletzte Wort der Zehn Gebote, nachdem ihre Verkündigung durch Gott mit den Worten "Ich bin der HERR" angefangen hatte. So beschreiben die Zehn Gebote in ihrem Spannungsbogen die Grundlage für das Verhalten des Israeliten gegenüber Gott und den Mitmenschen. Die Liebe zu Gott und die Liebe zum Nächsten sind die Grundlage der Zehn Gebote – oder wie es Jesus Christus im Evangelium nach Matthäus formuliert, als er gefragt wird, was das wichtigste Gesetz des Alten Testament ist: "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit deinem ganzen Denken. Das ist das wichtigste und erste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. An diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten" (Mt 22,37-40).