Vatikan-Brief zu Synodalrat zeigt kirchliche Autorität im Widerspruch
Im Vatikan geht ein Gespenst um – das Gespenst des Synodalen Wegs. Wie es Gespenster so an sich haben: Sie sind nicht ohne Weiteres zu greifen. Sie leben vom Schein. Und so ist es kein semantischer Zufall, dass in der römischen Antwort auf eine Anfrage von fünf deutschen Bischöfen davon die Rede ist, dass die Einrichtung eines Synodalen Rats "sich über die Autorität der Deutschen Bischofskonferenz zu stellen und diese faktisch zu ersetzen scheint." Gleiches scheint auch bei einer diözesanen Umsetzung zu drohen. Gespenster lösen Ängste aus. Je näher der Abschluss des Synodalen Wegs rückt, desto größer, aber auch diffuser scheinen sie in Rom zu werden. Denn was man den deutschen Bischöfen und dem Synodalen Weg unterstellt, ist textnachweislich so nicht beabsichtigt.
Damit führt die römische Antwort nicht nur in einen konzeptionellen Widerspruch, der verbieten will, was nicht Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen der letzten Plenarversammlung war. Vielmehr markiert die neueste Post aus Rom ein inneres Widerspruchsproblem, an dem die katholische Kirche im Zuge ihrer synodalen Umstellung laboriert. Während das deutsche Projekt gemeinsam von Bischöfen und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken aus der Taufe gehoben wurde, hat Papst Franziskus das katholische Synodalunternehmen beschlossen. Dabei spielt das viel beschworene Volk Gottes eine andere Rolle als auf dem Synodalen Weg. In Rom wird es gehört, in Deutschland ist es Akteur von Beratungen und Entscheidungen, um die Macht jenes Missbrauchskomplexes zu brechen, der bleibend und in diesen Tagen erneut höchst aktuell die römische Kirchenleitung beschäftigt. Es ist dieser innere Widerspruch der kirchlichen Autorität, der die kirchliche Glaubwürdigkeit zutiefst beschädigt.
Bewahrt werden soll sie durch die apostolische Vollmacht der Bischöfe als Garanten der Kirchenwahrheit und -disziplin. Allein darauf zu setzen, führt indes weder den Papst noch seine Kurie aus dem System des Missbrauchs und verfehlter Aufklärung heraus. An diesem geistlich wie theologisch einschneidenden Problem haften weitere Widersprüche, die sich im aktuellen Schreiben aus dem Vatikan zeigen:
- Man will die bischöflichen Kompetenzen schützen, beschneidet sie aber, indem man den deutschen Bischöfen untersagt, von ihrer apostolischen Autorität in der Weise Gebrauch zu machen, dass man sie an Beratungen und Entscheidungen im Volk Gottes koppelt. Einen Eingriff in die apostolische Souveränität der Bischöfe nimmt Rom, nicht der Synodale Weg vor.
- Der Papst will Synodalität, aber echte Synodalität muss im Volk Gottes gelebt und erprobt werden. Es stellt einen inneren Widerspruch zum päpstlichen Globalprojekt dar, wenn Synodalität dann von Rom eingehegt und beschnitten wird, wenn sie vatikanischen Dikasterien zu weit geht.
- Mit Verweis auf das Kirchenrecht soll etwas untersagt werden, was schon deshalb keinen Widerspruch dazu darstellt, weil der Synodale Rat nur auf eine bischöfliche Selbstverpflichtung setzt. Das ist politisch eine Schwäche, wie sich mit der Verweigerungsanfrage der fünf deutschen Bischöfe zeigt; genau das aber stellt, wie Bischof Bätzing in einer ersten Stellungnahme hervorgehoben hat, eine Stärkung der apostolischen Autorität von Bischöfen dar, die sich nicht nur beraten lassen, sondern ihre Entscheidungen mit dem Volk Gottes treffen.
- Beim Ad-Limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom war von echtem Austausch die Rede. Aber wenn eine Seite dekretiert, was verhandelt werden kann, handelt es sich nicht um wirklichen Dialog. Dass in Rom immer noch die Vorstellung herumgeistert, der Synodale Weg ziele darauf, "die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten", steht nicht nur im Widerspruch zur Disposition des Synodalen Rats und zur lehramtlichen Selbstbegrenzung des Synodalen Wegs, sondern scheint einen Umkehrschluss zu vollziehen: In Rom wird verpflichtet, also können Voten und Vorschläge, wie sie der Synodale Weg zur Entwicklung der kirchlichen Lehre vorlegt, auch nur unter dem Vorzeichen von Zwang und Verpflichtung wahrgenommen werden.
- Dieser Vorgang macht den inneren Widerspruch von Macht und Autorität in der römisch-katholischen Kirche scharf. Er zeigt sich im Kommunikationsstil, der Synodalität rhetorisch beteuert, aber faktisch unterläuft, wenn die Bischöfe und das Präsidium des Synodalen Wegs nach Auskunft von Bischof Bätzing bislang über "Inhalte und Zielsetzungen synodaler Beratung auf allen Ebenen der Kirche unseres Landes mit Rom überhaupt nicht haben sprechen können". Die gemeinsame Unterscheidung der Geister findet offensichtlich in Rom und von Rom aus statt – was in einen geistlichen Widerspruch echter Synodalität führt.
An einem Widerspruch aber findet auch Rom nicht vorbei: Die Mehrheit der deutschen Bischöfe besteht auf der einmal getroffenen Entscheidung, einen Synodalen Ausschuss zur Vorbereitung eines Synodalen Rats einzurichten. Demgegenüber stellt das vorliegende römische Schreiben ein gespenstisches Dokument des inneren Synodalwiderspruchs dar. Der aber ist systemisch durchaus konsequent. Denn Gespenster sind innere Widerspruchsgestalten; sie changieren zwischen Leben und Tod. Vielleicht sollte man deshalb mit Bertolt Brecht, in literarischer Verfremdung, noch einen Schritt weitergehen. Das Volk Gottes in Deutschland hat das Vertrauen der römischen Kirchenleitung verspielt. Wäre es da doch nicht einfacher, die Kirchenleitung löste das Volk auf und wählte ein anderes? Das freilich geschieht kirchenstatistisch längst.