Kosten muss der Internetkonzern übernehmen

Gericht rügt Google wegen Sperre von Traditionalisten-Blog

Veröffentlicht am 14.11.2025 um 11:29 Uhr – Lesedauer: 

Rom ‐ Google hatte im Sommer eine Internetseite von Anhängern der "Alten Messe" gesperrt – und dann wieder freigeschaltet. Grund für die Sperrung soll Hassrede gewesen sein. Der Fall landete vor Gericht – doch das Urteil fiel anders aus.

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Im Streit zwischen der traditionalistischen Internetseite "blog.messainlatino.it" und Google hat das Gericht im norditalienischen Imperia den Fall für erledigt erklärt. Der Blog veröffentlichte am Donnerstag das Gerichtsurteil, worin die Richter dem Technologiekonzern schwerwiegende Verstöße gegen europäische Vorgaben zum freien Zugang zu digitalen Diensten attestieren. Die Begründungen für die zeitweilige Sperrung seien widersprüchlich gewesen. Google muss rund 7.000 Euro Gerichtskosten tragen. 

In der Verhandlung erklärte Google, den Blog bereits am 23. Juli 2025 – und damit noch vor Zustellung der gerichtlichen Ladung – wieder freigeschaltet zu haben. Der Betreiber bestätigte dies. Weil der ursprüngliche Streitpunkt damit im laufenden Verfahren entfiel, beantragten beide Seiten die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht stellte folglich einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses fest und erklärte den Fall für erledigt. 

Vorwurf von Hassrede und Verachtung 

Ende Juli hatte Google die Seite ohne nähere Begründung blockiert. Auf dem Blog selbst waren die Google-Richtlinien verlinkt, die unter anderem Bestimmungen zu "Hassrede" enthalten. Später teilte Google dem Betreiber mit, die Seite sei auf Grundlage der Community-Regeln neu bewertet und daraufhin wiederhergestellt worden. Der Chefredakteur des Blogs, Luigi Casalini, kündigte damals rechtliche Schritte an und verwies auf Artikel 21 der italienischen Verfassung, der die Gedanken- und Meinungsfreiheit schützt. 

Das Gericht setzte sich zudem mit dem Vorwurf auseinander, ein Interview mit US-Bischof Joseph Strickland habe Hass oder Verachtung gegenüber Frauen gefördert. Dieser hatte sich darin gegen die Zulassung von Frauen zum Diakonat ausgesprochen. Google hatte argumentiert, der Beitrag reduziere Frauen auf die Rolle der Mutterschaft. Die Richterin wies dies zurück: Der Text enthalte weder herabsetzende Formulierungen noch Aussagen, die Frauen eine geringere Würde zuschrieben, sondern bewege sich im Rahmen einer innerkirchlichen Debatte über das Frauendiakonat. Hinweise auf Hassrede sah das Gericht nicht. 

"Messainlatino" setzt sich seit 2007 für eine uneingeschränkte Zulassung der vorkonziliaren Messform ein und kritisiert regelmäßig Öffnungen in der kirchlichen Morallehre, etwa zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Nach Angaben der Betreiber verzeichnete die Seite allein im Juni mehr als eine Million Aufrufe. (mtr)