Katholisch.de erklärt das Phänomen der Privatoffenbarung

Himmlische Wegweiser

Veröffentlicht am 10.06.2015 um 15:00 Uhr – Von Björn Odendahl – Lesedauer: 
Glaube

Bonn ‐ Die Marienerscheinungen von Medjugorje sind nach dem Papstbesuch in Bosnien-Herzegowina in aller Munde. Franziskus beurteilt sogenannte "Privatoffenbarungen" skeptisch. Doch was ist das überhaupt? Wie wird über die Echtheit entschieden?

  • Teilen:

Offenbarung bedeutet zunächst ganz einfach: Etwas erkennen, was bisher im Verborgenen geblieben ist. Im christlichen Glauben ist dieses Etwas immer Gott. Die christliche Offenbarung lässt sich in private und in allgemeine, "öffentliche" Offenbarungen unterscheiden. Letztere meint einerseits ein natürliches, durch die Vernunft geprägtes Erkennen Gottes, vor allem aber ein übernatürliches Erkennen, das seine volle Wirkungskraft erst durch den Glauben entfaltet. Die öffentliche Offenbarung ist demnach Gottes Selbstmitteilung an die Menschen in konkreten Worten und Taten.

Gott hat sich selbst geoffenbart, indem er sich durch Engel verkünden ließ, er durch Propheten gesprochen hat, und – das ist für Christen der Höhepunkt –, indem er in Jesus selbst Mensch wurde. Die katholische Kirche glaubt, dass die öffentliche Offenbarung, die sich in der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche finden lässt, mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist. Den Inhalt der Offenbarung hat Christus selbst der Kirche und ihrem Lehramt übergeben, um sie fortwährend und immer wieder neu zu verkünden. Die Bischöfe und der Papst sind deshalb auch nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung verpflichtet.

Privatoffenbarungen sind keine allgemeine Glaubenswahrheit

Im Gegensatz zur allgemeinen Offenbarung sind Privatoffenbarungen Glaubenserfahrungen, die einzelne Menschen nach dem Tod des letzten Apostels machen und die nicht zum "Depositum fidei", dem Glaubensgut der Kirche gehören. Sie müssen von den Gläubigen deshalb auch nicht – anders als Dogmen und ähnliches – als allgemeine Glaubenswahrheit angenommen werden. Dennoch können private Offenbarungen als eine Art "himmlische Wegweiser" dienen, die dabei helfen, den Glauben in der jeweiligen Zeit neu und besser zu verstehen. Privatoffenbarungen sind häufig Erscheinungen der Gottesmutter Maria, aber auch Erscheinungen verschiedener Heiliger oder Jesu Christi selbst.

Linktipp: Von Fatima bis Kibeho

Papst Franziskus hat sich jüngst kritisch zu Marienerscheinungen geäußert. Berühmte Orte dieser Erscheinungen sind Fatima, Lourdes oder Kevelaer. Ihre Bedeutung verdanken sie stets Visionen einzelner Menschen. Katholisch.de stellt eine Auswahl berühmter Pilgerziele und ihre Geschichten vor.

Eine Privatoffenbarung könne neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen, heißt es auch im Nachsynodalen Schreiben "Verbum domini" von Papst Benedikt XI. Sie seien aber nicht dazu da, "die endgültige Offenbarung Christi zu vervollständigen". In der öffentlichen Offenbarung spreche Gott selbst durch Menschenworte zu uns, schreibt Benedikt. Deshalb müsse sich eine Privatoffenbarung auch immer an dieser messen lassen. Wenn sie dagegen von der eigentlichen Offenbarung und damit von Christus wegführe, "dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt", so der Pontifex.

"Gnadengabe mit besonderer Leuchtkraft"

Das Zweite Vatikanische Konzil hebt in seiner Konstitution "Lumen gentium" diese privaten Glaubenserfahrungen als "Gnadengabe mit besonderer Leuchtkraft" hervor. Dort heißt es außerdem: "Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern 'teilt den Einzelnen, wie er will' (1 Kor 12,11), seine Gaben aus." (LG 12) Allerdings stehe "das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben".

Heute wird die Echtheit von privaten Offenbarungen durch feste "Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen" festgestellt, die die vatikanische Glaubenskongregation im Jahr 1974 entwickelt hat und die 1978 von Papst Paul VI. unterzeichnet wurden.

Bild: ©KNA

Eine Entscheidung, ob Medjugorje anerkannter Wallfahrtsort wird, steht noch aus.

Das positive Kriterium ist darin "eine durch genaue Untersuchungen gewonnene moralische Gewissheit oder wenigstens große Wahrscheinlichkeit über die Wirklichkeit des Ereignisses". Dazu muss in Bezug auf die Offenbarung eine "Wahrheit und Irrtumslosigkeit der theologischen und geistlichen Lehre" festgestellt werden. Letztlich muss auch der Betroffene, der "Seher" glaubwürdig erscheinen. Dafür sind Faktoren wie die psychische Gesundheit und der Lebenswandel entscheidend.  Negative Kriterien sind beispielsweise Tatsachen- oder Lehrirrtümer, ein Gewinnstreben der Betroffenen, psychische Erkrankungen oder Drogenkonsum.

Verehrung erlauben oder verbieten?

Nach einer scheinbaren Privatoffenbarung entwickeln sich meist schnell Stätten der religiösen Verehrung. Hier sei es "eine dringende Aufgabe der zuständigen kirchlichen Autorität, sich unverzüglich zu informieren und mit Umsicht eine Untersuchung durchzuführen." Auf die legitime Bitte von Gläubigen hin, kann dann jegliche Form von Kult und Verehrung entweder erlaubt oder verboten werden. Zuständig ist in der Regel der jeweilige Ortsbischof. Allerdings können auch die Bischofskonferenzen, die Glaubenskongregation und sogar der Papst selbst eingreifen.

Sind die Untersuchungen abgeschlossen, sind im Normalfall zwei Urteile möglich: "Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt" (Constat de supernaturalite). Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt. Oder: "Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt" (Constat de non supernaturalite), womit eine Erscheinung offiziell verurteilt wird. Im Fall von Medjugorje steht eine abschließende Entscheidung dagegen noch aus. In einem Urteil von 1991 heißt es: "Non constat de supernaturalite" – Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Der Papst hat jedoch eine baldige Klärung angekündigt.

Von Björn Odendahl