Bischöfliche Pressestellen

Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:58 Uhr – Von Ulrich Lota – Lesedauer: 
Erzbischof Robert Zollitsch beim Pressestatement auf der Frühjahrsvollversammlung 2013 in Trier.
Bild: © KNA
Kirche und Medien

Kevelaer ‐ Die 27 katholischen (Erz-)Bistümer, die Deutsche Bischofskonferenz und das Katholische Militärbischofsamt verfügen jeweils über eigene Pressestellen. In ihrer Aufgabenstellung sowie ihrer organisatorischen Zuordnung und Bezeichnung innerhalb der bischöflichen Verwaltung (Generalvikariat bzw. Ordinariat) unterscheiden sie sich. In vielen Diözesen gehört zu den Aufgaben der Pressestelle auch die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für weitere kirchliche Medien (Rundfunk, Internet, Dokumentationen usw.).

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„Allgemeine Aufgabe einer Bischöflichen Pressestelle ist es, die säkularen und kirchlichen Medien tagesaktuell über presse- und öffentlichkeitsrelevante Vorgänge und Themen in der jeweiligen Diözese und der katholischen Kirche zu informieren.“

In der Regel ist die Pressestelle eine Stabs- oder Zentralabteilung innerhalb der jeweiligen Verwaltung und damit unmittelbar dem Bischof und/oder dem Generalvikar zugeordnet. Das bedeutet auch, dass die Leiterin oder der Leiter der Pressestelle dem Bischof bzw. Generalvikar gegenüber direkt verantwortlich ist. Zugleich obliegt ihnen als Pressesprecherin bzw. Pressesprecher die Aufgabe, die Diözese gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.

Allgemeine Aufgabe einer Bischöflichen Pressestelle ist es, die säkularen und kirchlichen Medien tagesaktuell über presse- und öffentlichkeitsrelevante Vorgänge und Themen in der jeweiligen Diözese und der katholischen Kirche zu informieren. Sie bietet den Redaktionen dafür Nachrichten, Berichte, Reportagen und Hintergrundinformationen sowie Bildmaterial an. Außerdem beantworten die Mitarbeiter der Pressestelle Anfragen von Journalisten, vermitteln Gesprächspartner/innen und organisieren Pressekonferenzen. Darüber hinaus werten sie die Berichterstattung der Medien aus und beraten die jeweilige Bistumsleitung in allen medienrelevanten Fragen.

Die erste Bischöfliche Pressestelle in einer deutschen Diözese wurde im Bistum Münster eingerichtet. Am 21. Juli 1951 gab die Diözese erstmals einen Pressedienst unter dem Namen "ndm Nachrichtendienst Münster" heraus. Initiator, Herausgeber und Alleinredakteur war der damalige Domvikar und spätere Bischof von Münster, Heinrich Tenhumberg (1969–1979). Bischof Michael Keller (1947–1961) hatte ihn beauftragt, den im Bistum Münster erscheinenden Zeitungen sowie dem Rundfunk einmal wöchentlich Nachrichten, Berichte, Kommentare und Terminhinweise zu übermitteln. Die redaktionelle Arbeit leisteten zunächst zwei Studenten. Mit der Herausgabe des Pressedienstes war die Einrichtung einer Bischöflichen Pressestelle verbunden, der ersten in Deutschland, und ab 1952 der ersten Pressestelle, die von einem hauptamtlich tätigen Journalisten geleitet wurde. Bis 1964 war sie der Leitung des Seelsorgeamtes zugeordnet, danach unmittelbar dem Bischof bzw. dem Generalvikar.

In den folgenden Jahren erkannten auch andere Diözesen die Notwendigkeit einer strukturierten Presse-und Öffentlichkeitsarbeit und richteten nach dem Vorbild des Bistums Münster eigene Pressestellen ein. Die organisatorische Zuordnung der Pressestelle innerhalb der bischöflichen Verwaltung, die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die technische Ausstattung waren zum Teil sehr unterschiedlich. Tolerierten anfangs einige kirchliche Amtsträger die "Pressearbeit" in ihrer Diözese "als unbequemes Zugeständnis an die Vorstellung von einer modernen Kirche"(1), lernten sie später mehr und mehr die Arbeit der Pressestellen "als unverzichtbaren Beitrag zur Präsenz der Kirche in der Welt und als Teil ihres Dienstes zu akzeptieren"(2).

Einen Wendepunkt in der kirchlichen Auffassung von Medien und dem Medienengagement der Kirche markiert das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Bereits das 1963 veröffentlichte Dekret "Inter Mirifica" forderte die Bischöfe dazu auf, sich aktiv mit den Medien auseinanderzusetzen, katholische Medien zu fördern und sich mit Hilfe der Medien in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Darauf aufbauend erschien 1971 die Pastoralinstruktion "Communio et Progressio", die die Verantwortlichen dazu anhält, Sorge dafür zu tragen, dass es sowohl einen innerkirchlichen Informationsfluss geben muss als auch einen regen wechselseitigen Austausch zwischen Kirche und der Welt. Sie verlangt zudem, dass die Arbeit von Redaktionen und Verlagen hohen fachlichen Ansprüchen genügen muss. In der 2002 erschienenen Pastoralinstruktion "Aetatis Novae" werden die kirchlichen Amtsträger schließlich dazu beauftragt, katholische Medien zu erhalten und zu fördern, ihnen mit Blick auf die Verteilung von Finanzmitteln eine hohe Priorität einzuräumen und für die notwendige Qualifizierung der Mitarbeiter zu sorgen.

1974 gründeten die Leiter der Bischöflichen Pressestellen in Deutschland in Mainz die "Arbeitsgemeinschaft der Bischöflichen Pressereferenten". Im Mittelpunkt der regelmäßigen Treffen steht bis heute der Informations- und Erfahrungsaustausch. Neben den Pressesprechern der Diözesen und der Deutschen Bischofskonferenz gehören der Arbeitsgemeinschaft seit einigen Jahren auch die Leiterinnen und Leiter der Pressestellen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), des Deutschen Caritasverbandes und der katholischen Hilfswerke an.

(1) Graf, Günter: In: Communicatio socialis, Nr. 2/1969, S. 318.

(2) Ebd.

Von Ulrich Lota