Jugendmedienschutz

Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:47 Uhr – Von Peter Hasenberg – Lesedauer: 
Kirche und Medien

Kevelaer ‐ Schädliche Medieneinflüsse waren schon immer Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung, an denen auch die Kirchen Anteil hatten: So wurden die Lesesucht (im 18. Jahrhundert), die Schmutz-und Schundliteratur im 19. Jahrhundert, im 20. Jahrhundert dann der Kinofilm, Brutal-Videos, Computerspiele und das Internet als potenziell gefährdend für die Jugend angesehen.

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Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierten sich die Kirchen 1949 bei der Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und entsenden seitdem Prüfer in die Ausschüsse. Kirchliche Beisitzer wirken ebenso bei der 1954 gegründeten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher: Schriften) mit. Seit einer gesetzlichen Neuregelung des Jugendmedienschutzes im Jahr 2003 sind die Kirchen auch in Gremien und Ausschüssen anderer Selbstkontrolleinrichtungen wie der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (fsm) vertreten.

„Die Kirchen betrachten Jugendmedienschutz als gesellschaftliche Aufgabe und haben immer die Einbeziehung gesellschaftlich relevanter Gruppen gefordert.“

—  Zitat: Peter Hasenberg

Öffentliche Debatten über den Jugendmedienschutz haben sich oft an Aufsehen erregenden Fällen entzündet (an Skandalfilmen wie "Die Sünderin", 1951, "Das Schweigen", 1963, oder an Amokläufen an Schulen). Nicht selten führten Debatten zu Änderungen der Strukturen und der Prüfpraxis. Nach der "Sünderin" wurde auf Druck der Kirchen die Zusammensetzung der FSK-Prüfausschüsse geändert. Der Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im April 2002 beschleunigte gesetzliche Neuregelungen im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (2003). Notwendigkeiten der Aktualisierung der Gesetze ergaben sich durch die Medienentwicklung (Videos, Computerspiele, Internet). War im Kino die Einhaltung von Altersgrenzen noch zu überprüfen, gestaltete sich die Kontrolle bei neueren Medien immer schwieriger. Daher setzte sich die Erkenntnis durch, dass gesetzliche Regelungen durch einen präventiven Jugendmedienschutz (Medienpädagogik) ergänzt werden müssen. Die Kirchen betrachten Jugendmedienschutz als gesellschaftliche Aufgabe und haben immer die Einbeziehung gesellschaftlich relevanter Gruppen gefordert.

Neben der Mitwirkung im Rahmen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes macht die katholische Kirche eigene Angebote ("FILM-DIENST" mit Altersempfehlungen, Fortbildungsangebote der Medienstellen, Tagungen usw.). Die Einrichtung einer Clearing-stelle Medienkompetenz an der Katholischen Hochschule Mainz (seit 2012) soll die Bündelung und Profilierung der kirchlichen Angebote verbessern.

Im Internet stößt der gesetzliche Jugendmedienschutz an seine Grenzen, weil nationale Regelungen nicht ausreichen und weil die bekannten Maßnahmen (z. B. Alterskennzeichnungen) ohne Kontrollmöglichkeiten ihre Wirkung verlieren. Technische Filtersysteme sind noch unzulänglich und können andere regulative Maßnahmen nicht ersetzen. Zudem stoßen gesetzliche Maßnahmen auf vehemente Kritik einer Netzgemeinde, die die Freiheit des Internets verteidigt. Hier laufen derzeit Debatten, wie ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz, der der unterschiedlichen Funktionslogik der einzelnen Medien angepasst ist, aussehen müsste.

Literatur / Link

Kniep, Jürgen: "Keine Jugendfreigabe!" Filmzensur in Westdeutschland 1949–1990. Göttingen 2010. Wegweiser Jugendmedienschutz: http://www.bundespruefstelle.de/RedaktionBMFSFJ/RedaktionBPjM/PDFs/bpjm-thema-wegweiser-jugendmedienschutz,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf
Von Peter Hasenberg